Hamburg. Vom 1. April an müssen Hamburger angeben, ob sie ihre Wohnung als Ferienunterkunft vermieten. Sonst drohen drastische Bußgelder.

Knapp 2500 Hamburger haben ihre Wohnungen bereits als kurzzeitige Ferienunterkünfte registrieren lassen. Ab dem 1. April benötigt jeder, der seinen Wohnraum über Portale wie Airbnb anbieten will, eine sogenannte Wohnraumschutznummer, wie Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag betonte. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Die Regelung soll helfen, Zweckentfremdung zu verhindern und den Wohnungsmarkt zu entlasten. Auch die Zeitspanne, in der eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden darf, wurde von sechs Monaten auf acht Wochen verkürzt. Nur ein Teil der Wohnung, der weniger als die Hälfte der Wohnfläche ausmacht, darf ständig als Unterkunft angeboten werden. In jedem Fall ist ein Belegungskalender zu führen. Die Daten werden auch an die Finanzbehörden übermittelt.

Registrierung über Onlineportal

„Der Wohnraumschutz stellt sicher, dass Wohnungen auch wirklich zum Wohnen genutzt werden können“, sagte Stapelfeldt. „Deswegen haben wir das Hamburger Zweckentfremdungsrecht verschärft und die Registrierungspflicht eingeführt.“ Die Anmeldung als Vermieter oder als Vermieterin sei einfach und bequem über ein spezielles Onlineportal möglich.