Hamburg. SPD und Grüne setzen bei Ersatzfreiheitsstrafen verstärkt auf gemeinnützige Arbeit, um Haftplätze frei zu halten und die Kosten zu senken.

Im Prinzip ist das Thema für alle Beteiligten ein Ärgernis: Wer von einem Gericht zu einer Geld- und nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, der soll gerade nicht ins Gefängnis. Doch wenn er diese Strafe nicht bezahlen kann oder will, landet er eben doch hinter Gittern – und muss eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ verbüßen, kurz EFS. Das ist für die Betroffenen unangenehm, kostet den Staat viel Geld und blockiert Haftplätze für Straftäter, die mehr als nur Schwarzfahren auf dem Kerbholz haben – von den gesellschaftlichen Folgen mal ganz abgesehen, denn ein besserer Mensch wird man durch einen Knastaufenthalt in der Regel auch nicht.

Das sieht der Antrag von Rot-Grün vor

Die Koalition aus SPD und Grünen in Hamburg will das Problem daher nun angehen und die Zahl und Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe reduzieren. Denn die sind durchaus erheblich: In Hamburg landen rund drei Prozent der zu einer Geldstrafe Verurteilen anschließend doch im Gefängnis. Anfang Februar seien in Hamburg 105 Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt worden, heißt es in dem rot-grünen Antrag, der in der kommenden Bürgerschaftssitzung behandelt werden soll. Mehr als jeder fünfte der gut 1900 Häftlinge ist also ursprünglich gar nicht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Insgesamt verfügen die sechs Hamburger Gefängnisse über 2163 Plätze, sind also derzeit gut belegt.

Der Hebel, mit dem Rot-Grün die Ersatzfreiheitsstrafen zurückdrängen will, heißt „day-by-day-Programm“: Dahinter steckt das Angebot, dass ESF-Häftlinge ihre Haftzeit durch gemeinnützige Arbeit verkürzen können. Konkret kann mit fünf Stunden (in Härtefällen drei Stunden) gemeinnütziger Arbeit in Haft ein Tagessatz der Geldstrafe getilgt werden.

Das Angebot gibt es zwar schon, doch bislang können die ESF-Gefangenen frei wählen, ob sie während der Haftzeit einer vergüteten Tätigkeit nachgehen (wobei das Geld bei der Entlassung ausgezahlt wird) oder ob sie mit einer day-by-day-Tätigkeit ihre Haftzeit verkürzen. Dem Antrag von SPD und Grünen zufolge ziehen dabei die meisten Häftlinge die vergütete Arbeit vor.

Jedem ESF-Gefangenen soll gemeinnützige Arbeit angeboten werden

Das Ziel ist es daher, das Strafvollzugsgesetz derart zu ändern, dass es diese Wahlmöglichkeit künftig nicht mehr gibt. Die bisherige Pflicht der Haftanstalten, den Insassen eine vergütetet Arbeit anzubieten, soll entfallen. Stattdessen sollen die Anstalten allen ESF-Gefangenen eine gemeinnützige Tätigkeit anbieten.

„Wir wollen dieses Angebot verbindlicher gestalten. So verkürzen wir Haftzeiten und reduzieren nebenbei auch die Haftkosten“, sagt SPD-Justizexperte Urs Tabbert. Mit Blick auf die 105 Ersatzfreiheitsstrafen, die derzeit verbüßt werden, sagt er: „Das bindet erhebliche Kapazitäten im Strafvollzug – für Menschen, die eigentlich nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Zusätzlich entstehen dem Steuerzahler erhebliche Mehrkosten. Deshalb wollen wir das day-by-day-Programm ausbauen.“ Der Antrag sehe zudem vor, dass bei den „haftvermeidenden Maßnahmen“ nachgebessert wird, etwa indem Verurteilte intensiver über die Möglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit informiert werden.

„Gefängnisstrafen vermehrt durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll“, sagt auch die Justizexpertin der Grünen, Carola Timm. „Abgesehen davon, dass jede Haftvermeidung im Strafvollzug die Gefängnisse entlastet, profitieren vor allem die Verurteilten erheblich davon.“ So verringere sich für sie das Risiko, in eine „Kriminalitätsspirale“ zu gelangen.

Auch Sozialpolitiker unterstützen den Vorstoß

Der Antrag wird daher auch von Sozialpolitikerinnen wie Ksenija Bekeris (SPD) und Mareike Engels (Grüne) unterstützt. „Uns ist dabei wichtig, dass die Betroffenen selbst den wesentlichen Beitrag leisten, um einen Haftantritt zu vermeiden“, sagt Bekeris. Da bekannt sei, dass es diesen Menschen häufig besonders schwer falle, Kontakt zu den Behörden aufzunehmen, solle die aufsuchende Sozialarbeit verbessert und „vor allem in leicht verständlicher Sprache über die Konsequenzen eines Haftantritts informiert werden“.

Auch Mareike Engels verweist darauf, dass Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen, oft vielfältige soziale Probleme haben. Durch gemeinnützige Arbeit könnten sie zwar ihre Strafe abarbeiten. „Wer aber psychische Probleme hat, braucht erst einmal eine aufsuchende Ansprache, um auf dieses Angebot eingehen zu können. Im Optimalfall können in diesem Zuge auch andere soziale Probleme entdeckt und bearbeitet werden. Es ist besser auf Integration statt auf Haft zu setzen.“

Ersatzfreiheitsstrafen verursachen bundesweit Kosten von 200 Millionen Euro

Das Thema findet über Hamburg hinaus Beachtung. Wie eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag ergab, verbüßten 2017 bundesweit 4700 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe, rund sieben Prozent aller Häftlinge. Die Linke kritisierte, dass davon insbesondere arme Menschen betroffen seien, die ihre Strafe nicht bezahlen könnten. Und angesichts von Haftkosten von durchschnittlich etwa 130 Euro pro Tag würden so Kosten von gut 200 Millionen Euro im Jahr verursacht. Auf Hamburg umgerechnet bedeutet das: Würden im Jahresmittel 105 Häftlinge eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, entstünden Kosten von knapp fünf Millionen Euro im Jahr.