Hamburg. Verkehrsausschuss des Bundestags beschließt Regeln für Elektro-Scooter. Sie sollen Radwege nutzen, dürfen aber auch auf die Straße.

E-Roller oder „Elektro-Scooter“ erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gilt als Anhänger der kleinen Flitzer und sieht darin ein großes Potenzial: Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr seien sie „eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“, etwa um von der Bushaltestelle weiter nach Hause oder zur Arbeit zu kommen, sagte er kürzlich und legte eine Verordnung vor, die den Einsatz der Elektrokleinstfahrzeuge regeln soll.

Nach Angaben des Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hat sich der Verkehrsausschuss des Bundestags am Mittwoch abschließend mit dieser Verordnung befasst. Wenn auch der Bundesrat die Regeln am 17. Mai beschließt, könnten die „Elektrokleinstfahrzeuge“, wie sie im Behördenjargon heißen, also von Mitte Mai an in Großstädten wie Hamburg erlaubt werden.

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde

Ploß zufolge habe man sich auf folgende Eckpunkte festgelegt: Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h unterwegs sein. Sie dürfen mit in die U- und S-Bahnen mitgenommen werden – das war dem CDU-Politiker als Vertreter einer Großstadt sehr wichtig. Blinker sind nicht verpflichtend, aber erlaubt. Eine Klingel ist dagegen verpflichtend. E-Roller, die mit 12-20 km/h unterwegs sind, sollen auf Radwegen fahren, könne aber auch die Straßen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind.

„Elektrokleinstfahrzeuge spielen in modernen Mobilitätskonzepten eine immer wichtigere Rolle“, sagte Ploß. „Es ist daher erfreulich, dass Elektrokleinstfahrzeuge aufgrund unserer Initiative bald legal am Verkehr teilnehmen dürfen.“