Hamburg. Immobilienverband und Grundeigentümer kritisieren Bundesministerin Barley, die den Verkäufer die Courtage zahlen lassen will.
Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch: Das sogenannte Bestellerprinzip, das bei Mietobjekten bereits gilt, soll künftig auch auf Immobilienkäufe ausgeweitet werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor. Damit sollen besonders junge Menschen und Familien entlastet werden, die den Makler dann bei einem Hauskauf nicht mehr bezahlen müssen.
Bisher ist nicht einheitlich geregelt, wer die Maklerkosten übernehmen muss. In den meisten Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, so auch in Schleswig-Holstein. In Hamburg dagegen zahlt in der Regel der Käufer den Betrag alleine. In der Hansestadt liegt die Maklercourtage im Schnitt bei 6,25 Prozent des Kaufpreises, bundesweit bei etwa sechs Prozent.
Makler fürchten Interessenkollision
Der Immobilienverband Nord (IVD), über den in Hamburg etwa 500 Makler organisiert sind, lehnt Barleys Gesetzentwurf ab. „Wird der Makler nur vom Verkäufer bezahlt, führt das zu einer einseitigen Interessenvertretung, die nicht im Sinne des Käufers sein kann“, sagt Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender des IVD-Nord. Die Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben, zähle für viele Menschen zu den folgenschwersten Entscheidungen des Lebens: „Hier sind die meisten Menschen auf eine intensive Beratung angewiesen. Diese würde aber wegfallen, wenn nur der Verkäufer Auftraggeber sein kann und der Makler verpflichtet ist, ausschließlich dessen Interessen zu vertreten.“
Beide Seiten sollen zahlen
Um eine gerechtere Aufteilung der Beratungsleistungen und Kosten zu schaffen, hat sich der IVD-Nord mit zahlreichen Makler-Firmen zusammengeschlossen und die Makler Offensive Hamburg ins Leben gerufen. „Mit der Offensive möchten wir die gängige Praxis in Hamburg ändern und erwirken, dass die Dienstleistungen des Maklers von beiden Seiten beim Erwerb von privaten Wohnungen honoriert und zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden“, so Wittlinger.
Kritik an dem Gesetzesvorstoß äußert auch der Hamburger Grundeigentümer-Verband. „Hier wird ohne Not ein Fass aufgemacht, und am Ende nützt es keinem“, so der Vorsitzende Torsten Flomm. Für den Käufer könne es sogar teurer werden als vorher, weil der Verkäufer die Courtage auf den Kaufpreis umlegen kann und sich damit auch die Grunderwerbssteuer erhöhen würde. Auch in der CDU/CSU stieß Barleys Gesetzentwurf auf Widerstand.
Mit dem Kaufpreis steigt die Grunderwerbssteuer
In der Hamburger Politik sieht die Bewertung zum Teil anders aus. Martina Koeppen, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion sagte: „Das Bestellerprinzip, das wir in Hamburg 2015 erfolgreich etabliert haben, sorgt bereits bei Vermietungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Der Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley, dies auch für Immobilienverkäufe einzuführen, ist daher ein Schritt in die richtige Richtung“, so Koeppen. Ebenso äußerte sich Olaf Duge, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Der Gesetzesentwurf ist der richtige Weg. Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen.“
Kritik äußerte die FDP. „Wir halten den Vorstoß für nicht vorteilhaft, denn es ist davon auszugehen, dass der Käufer am Ende die Courtage trotzdem zahlt, weil die Kosten auf den Kaufpreis umgelegt werden“, so Jens Meyer, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Das würde dazu führen, dass auch die Grunderwerbssteuer steigt, und das kann ja nicht das Ziel sein.“