Hamburg . Mado Bido M. war wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Im Prozess um die Tötung zweier Menschen am Jungfernstieg wird die Verteidigung in Revision gehen. Das sagte Verteidiger Tim Burkert dem Abendblatt auf Anfrage. Der Angeklagte Mado Bido M. war am Freitag wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Schwurgericht für den 35-Jährigen die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen wäre.

Mado Bido M. hatte am 12. April vergangenen Jahres am Bahnsteig Jungfernstieg seine 21 Monate alte Tochter Mariam und seine Ex-Partnerin Sandra P. mit Messerstichen getötet, sich kurze Zeit später der Polizei gestellt und die Verbrechen gestanden. Hintergrund für die Tötung war ein Sorgenrechtsstreit um die Tochter.

Verteidiger forderte zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe

Mado Bido M. hatte gemeint, ihm müsse jederzeit uneingeschränkter Umgang mit dem kleinen Mädchen gewährt werden. Als er dies durch seine Ex-Freundin Sandra P. gefährdet sah, tötete er nach Überzeugung des Gerichts das Kind, um seine frühere Partnerin zu bestrafen, und anschließend auch die 34-jährige Mutter.

Verteidiger Burkert hatte für seinen Mandanten eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe wegen Totschlags gefordert, weil der Angeklagte die Taten im Affekt begangen habe und eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen sei.