Hamburg. Containerfrachter und andere Giganten müssen neue Vorgaben beachten. Wie viele Knoten im Hamburger Hafen erlaubt sind.

Auf der Elbe müssen Schiffe ab 90 Metern Länge zwischen Cuxhaven und der Hamburger Landesgrenze künftig ein Tempolimit einhalten. So sind zwischen Wedel und Hamburger Hafen vom 1. Februar an maximal zehn Knoten erlaubt, wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am Mittwoch mitteilte. Dies entspricht 18,5 Kilometern je Stunde.

Zwischen Glückstadt und Wedel gelten 12 Knoten, zwischen Glückstadt und Brunsbüttel 14 sowie zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel 15 Knoten. „Wir führen die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Unter- und Außenelbe ein, weil die bisher geltende Regelung für den nachhaltigen Schutz von Bauwerken, Ufern und umweltgeschützten Standorten nicht präzise genug war“, erläuterte der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hans Heinrich Witte. Anstelle der bisherigen Richtgeschwindigkeit gelte jetzt die verbindliche Höchstgeschwindigkeit.

Braasch fordert Kontrollen der Temporegelungen

Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung schreiten die Vorarbeiten für die Elbvertiefung voran. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nämlich die Tempodrosselung zur Bedingung für das Bauprojekt gemacht. Grund ist die Verbreiterung der Fahrrinne. Auf diese Weise sollen Uferschäden durch Wellen und den Sog schnell fahrender Schiffe vermieden werden. Die Verkehrszentralen in Brunsbüttel und Cuxhaven sollen die Einhaltung der Geschwindigkeit überwachen. Wer zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder.

„Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung ändert nichts am Havarie-Risiko auf der Unterelbe“, kritisiert Manfred Braasch, Geschäftsführer des Bunds Umwelt und Naturschutz in Hamburg. Er fordert zudem eine umfassende Kon­trolle der neuen Temporegeln.