Hamburg. Verdacht der Vorteilsannnahme gegen Andreas Rieckhof von der Verkehrsbehörde und Matthias Kock von der Stadtentwicklungsbehörde.
Seit 14 Monaten ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft in der Affäre um die Vergabe von Frei- und Kaufkarten für das Rolling-Stones-Konzert am 9. September 2017. Auf Anfrage bestätigt die Behörde nun auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme gegen die Staatsräte Andreas Rieckhof (SPD, Verkehrsbehörde) und Matthias Kock (parteilos, Stadtentwicklungsbehörde) eingeleitet zu haben, es handele sich aber nur um einen „Anfangsverdacht“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Die Staatsräte sollen die Tickets über den inzwischen pensionierten Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler (SPD), erworben haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rösler wegen Bestechlichkeit. Sie wirft ihm vor, vom Konzertveranstalter FKP Scorpio für das Bezirksamt Nord ein Kontingent von 300 Kauf- und 100 Freikarten verlangt zu haben, die Rösler dann „Freunden des Hauses“ angeboten haben soll.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, gehe die Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Vorteilsannahme auch bei sieben hochrangigen Angestellten öffentlicher Unternehmen nach. Auf Abendblatt-Anfrage wollte Frombach weder bestätigen noch dementieren, dass gegen die in dem Artikel genannten Personen ermittelt werde.
Affäre hat bereits prominente Opfer gefordert
Zu den dort erhobenen Vorwürfen gegen die Flughafen-Chefs Michael Eggenschwiler und Alexander Laukenmann teilte der Flughafen mit: „Die Geschäftsführung am Hamburg Airport hat die Karten für das Rolling-Stones-Konzert offiziell und zum regulären Preis erworben. Die Karten wurden für eine Kundenveranstaltung genutzt. Es gab zu keiner Zeit Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Kaufs zu zweifeln.“ Es sei „gut möglich“, dass eine Vielzahl der Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden, hieß es in Justizkreisen. Die Affäre hat bereits prominente Opfer gefordert. So wurde Staatsrätin Elke Badde (SPD) im Oktober in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vorteilsannahme und Verleitung eines Untergeben zu einer Straftat erhoben hatte.
Ihr Verteidiger Otmar Kury sagte: „Grundsätzlich müssen alle Rechtspflegeorgane streng darauf achten, dass außerhalb des Verfahrens liegende Nachteile für Menschen, für die die Unschuldsvermutung streitet, strengstens zu vermeiden sind.“
Zur Kritik an der langen Ermittlungsdauer sagte Frombach: „Es müssen eine Vielzahl von Unterlagen und Datenträgern ausgewertet werden, und jeder Fall muss in Hinblick auf eine Strafbarkeit der Beschuldigten gesondert geprüft werden.“