Hamburg. Die Polizei hat bereits in 23 Fällen gegen den 70-Jährigen ermittelt. Nun wurde der Rentner am Hamburger Flughafen festgenommen.

Claus-Peter T. ist der Hamburger Justiz gut, sogar bestens bekannt. Seit dem Jahr 2000 ist gegen den 70 Jahre alte Rentner 23-mal wegen exhibitionistischer Handlungen ermittelt worden – ältere Verfahren sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, sie sind aus rechtlichen Gründen gelöscht worden. Die 23 seit 2000 eingeleiteten Verfahren wiederum umfassten fast immer mehrere Einzelfälle. Jetzt sitzt der Sittenstrolch in Haft – die Bundespolizei hat ihn am Montagabend festgenommen.

Psychologische Gutachten, Geld- und Bewährungsstrafen, aber offenbar keine Einsicht – nach einer der letzten Taten reichte es der Hamburger Justiz. „Er wird beschuldigt, in diesem Jahr in vier Fällen Personen durch exhibitionistische Handlungen belästigt sowie in zwei Fällen öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt zu haben“, sagt Maik Lewerenz, Sprecher der Bundespolizeiinspektion am Flughafen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Altona deshalb Haftbefehl erlassen.

Claus-Peter T. ist bereits mehrfach vorbestraft

Bereits im Vorjahr hatte das Amtsgericht St. Georg Claus-Peter T. wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verklagt – die hatte er jedoch nicht gezahlt. Seine Opfer hat sich Claus-Peter T. bisher vor allem im öffentlichen Nahverkehr gesucht, im Bereich von U- oder S-Bahnen. Einige Opfer begegneten ihm im Laufe der Zeit sogar ein zweites Mal, während er blankzog und sich dabei nicht selten auch unsittlich berührte.

Am Montagabend, gegen 19.30 Uhr, kam der 70-Jährige aus Dubai am Hamburger Flughafen an. Bei der Einreisekontrolle sei festgestellt worden, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen, so Lewerenz. Er sei direkt vom Flughafen in die Untersuchungshaftanstalt gebracht worden. Nach Abendblatt-Informationen verbüßte Claus-Peter T. wegen Warenterminbetrugs bereits in den 90er-Jahren eine achtjährige Gefängnisstrafe.