Damit liegt die Hansestadt über dem Bundesdurchschnitt. Wann der Strom abgestellt werden darf.

Hamburg. Rund 9600 Hamburger Haushalten ist wegen unbezahlter Rechnungen im vergangenen Jahr der Strom abgestellt worden. Damit waren 0,83 Prozent der Stromkunden in der Hansestadt von einer Stromsperre ihres Versorgers betroffen, wie aus dem Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zu Stromdaten hervorgeht. Hamburg liege damit über dem Bundesdurchschnitt, wo 0,66 Prozent aller Kunden gesperrt wurden.

Ob in der Hansestadt mehr oder weniger Stromsperren als im Vorjahr verhängt wurden, geht aus dem Bericht nicht hervor, da die Bundesnetzagentur die Länderdaten erstmals ermittelt hat. Bundesweit gab es einen leichten Anstieg der Stromsperren.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Ein Versorgungsunternehmen darf den Strom sperren, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist und nachdem er eine Mahnung mit der Androhung einer Sperrung erhalten hat.

Bevor der Strom tatsächlich abgestellt wird, muss der Versorger dem Verbraucher eine entsprechende Ankündigung zustellen und ihm eine letzte Gelegenheit zur Zahlung geben. Sowohl die Mahnung als auch die Sperrung und die Entsperrung eines Stromanschlusses kosten zusätzliche Gebühren.