Hamburg. Hamburger Landgericht hat Urteil verkündet. Gastronom Tim Seidel soll ausziehen. Er zahlte seit Monaten keine Miete mehr.

Der vorerst letzte Akt im Drama in Sachen Thalia Theater dauerte gerade mal etwa zwei Minuten. Dann war die Entscheidung in einem Rechtsstreit verkündet, in dem sich Thalia mit seinem Ex-Pächter, dem Gastronomen Tim Seidel, seit Monaten befindet. Das Landgericht verurteilte Seidel, die Räume, in denen er sein Restaurant Weltbühne am Gerhart-Hauptmann-Platz betreibt, „herauszugeben“ – sprich: zu räumen.

Nach der Urteilsverkündung sagte Tom Till, kaufmännischer Geschäftsführer des Theaters, dem Abendblatt: „Wir begrüßen das Urteil sehr und gehen davon aus, dass damit der untragbare Zustand um die Weltbühne nun zügig beendet und der Weg frei wird für einen Neustart unserer Theatergastronomie mit unseren neuen Pächtern Thomas Pinçon und Sébastien Thimon.“

Seidel zahlte seit Juni keine Miete

Das Restaurant sowie die Kantine und das Foyer im Thalia Theater hatte Seidel acht Jahre lang bewirtschaftet. Im Februar dieses Jahres bekam der Gastronom wegen zweier nicht gezahlter Monatsmieten die Kündigung. Gleichwohl betrieb er das Restaurant weiter – und zahlte seit Juni offenbar keinerlei Miete mehr. Gegenüber dem Abendblatt hatte Seidel erklärt, er habe unter anderem wegen der „grundsätzlich schlechten Auslastung des Theaters“ Umsatzeinbußen gehabt, die ihn finanziell stark belastet hätten. Zudem habe ein Schaben­befall, der eine einwöchige Schließung notwendig gemacht habe, eine Rolle gespielt. All diese Vorwürfe hat Thalia zurückgewiesen. Geschäftsführer Till hatte gesagt: „Wir haben uns die Kündigung nicht leicht gemacht.“ Aber der Pächter habe mehrmals die Miete nicht bezahlt, zudem habe es Beschwerden von Mitarbeitern gegeben, dass sie ihren Lohn nicht bekommen hätten. Till damals weiter: „Dem Thalia Theater liegt ein geordneter Übergang für alle Beteiligten sehr am Herzen.“

Nach dem Urteil des Landgerichts vom Donnerstag könnte ein solcher „Übergang“ sehr rasch kommen. Denn die Räumung des Restaurants, konkret der Flächen im Erdgeschoss, im Keller sowie Lager- und Sanitärräume, kann der Entscheidung zufolge unverzüglich vollstreckt werden. Selbst wenn Restaurantbetreiber Seidel Berufung gegen das Urteil einlegt, hätte das Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung. Nur wenn er eine Sicherheitszahlung von 120.000 Euro leistet, könnte er damit die vorläufige Vollstreckbarkeit abwenden. Allerdings würde, selbst wenn Thalia umgehend einen Gerichtsvollzieher mit der Umsetzung der Räumung beauftragen würde, dieser einen gewissen zeitlichen Vorlauf brauchen und zudem zunächst klären, ob das Restaurant vom Mieter freiwillig geräumt wird.