Hamburg . Der 30-Jährige wird beschuldigt, sich in der Hamburger City an einer 14-Jährigen vergangen zu haben. Aber es gibt Zweifel an der Tat.

Sechs Tage nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt ist der Verdächtige wieder freigelassen worden. Der Mann wurde am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Wie Carsten Rinio, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilte, bestehe gegen den 30 Jahre alten Afghanen Mansor S. nun kein dringender Tatverdacht mehr.

Grund dafür: „Die bisherigen Angaben der Geschädigten lassen sich in wichtigen Punkten mit den objektiven Beweismitteln nicht vereinbaren“, sagte Rinio. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte Rinio keine weiteren Details nennen. Wie das Abendblatt erfuhr, lassen Bilder aus einer Überwachungskamera den vom Mädchen geschilderten Ablauf der angeblichen Tat zumindest zweifelhaft erscheinen.

Unschuld des Mannes noch nicht erwiesen

Der aktuelle Aufenthaltsort der 14-Jährigen soll den Ermittlern derzeit nicht bekannt sein. Schon wenige Tage vor der angeblichen Tat am vergangenen Sonnabendvormittag soll das Mädchen aus Ahrensburg von Zuhause ausgebüxt sein.

Die Angaben, die die 14-Jährige kurz nach der Tat gemacht hatte, begründeten aus Sicht der Ermittler jedoch einen dringenden Tatverdacht. Gegen den 30-Jährigen war deshalb am vergangenen Sonntag Haftbefehl erlassen worden, Haftgrund: Fluchtgefahr. Die Unschuld des 30-Jährigen ist damit aber noch nicht erwiesen. „Es besteht weiterhin ein Anfangsverdacht gegen den Mann“, sagte Rinio. „Und es wird selbstverständlich weiter ermittelt.“

Tatort soll Hauseingang an der Mönckebergstraße gewesen sein

Wie berichtet hatte das Mädchen zunächst ausgesagt, dass es von dem betrunkenen 30-Jährigen am Sonnabendvormittag gegen 9 Uhr am Hauptbahnhof angesprochen worden war. Dann sei ihr der Mann gefolgt. Am Saturn-Elektromarkt an der Mönckebergstraße habe er sie in einen Hauseingang gezerrt und vergewaltigt. Anschließend sei ihr der Mann weiter bis in die U-Bahn gefolgt.

Auch nachdem sie die U-Bahn an der Station Hoheluftbrücke verließ, habe der 32-Jährige sie weiter bedrängt. Erst an einer Aral-Tankstelle an der Hoheluftchaussee habe sich das Mädchen an Zeugen gewandt, die dann die Polizei alarmierten. Der Verdächtige harrte dort aus, bis die Beamten eintrafen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Wie sich durch einen Atemtest herausstellte, hatte er einen Alkoholwert von 2,24 Promille.

Der seit fünf Jahren ausreisepflichtige Afghane hatte zuvor mehrere Straftaten begangen, darunter Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung. Im März 2017 verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Gegen das Urteil legte er Revision ein. Eine Termin für die Revisionsverhandlung steht aber noch nicht fest. Politiker hatten die bisher nicht vollzogene Abschiebung des 30-Jährigen heftig kritisiert.