Hamburg . Hinweise aus der Bevölkerung führten zur Frau. Ihr droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Das Tier wurde von seinem Leid erlöst.
Der Hamburger Tierschutzverein konnte einen besonders grausamen Fall von Tierquälerei auf der Veddel aufklären. In einem Gebüsch war eine ausgesetzte Mischlingshündin mit einem kindskopfgroßen, bereits aufgeplatzten Tumor am Bauch entdeckt worden. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde die Halterin ermittelt. Sie hat zugegeben, für die schwere Vernachlässigung ihrer Hündin verantwortlich zu sein. Außerdem habe sie es begrüßt, dass drei Bekannte das schwerkranke Tier aussetzten.
Passanten hatten die braun-schwarz gestromte Hündin am 22. Juli gefunden. Ein herbeigerufener Tierarzt konnte nichts anderes für sie tun, als sie von ihrer Qual zu erlösen. Sie muss seiner Meinung nach mindestens ein halbes Jahr lang unter starken Schmerzen gelitten haben.
„Wir sind froh über die vielen konkreten Hinweise aus der Bevölkerung, die letztlich zur Ermittlung der Tierhalterin geführt haben“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Was wir aber gar nicht verstehen können, ist, dass zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn seit Monaten von der schweren Erkrankung der Hündin wussten und uns oder die zuständigen Behörden nicht informiert haben.“
Bei Tierschutzverstößen nicht wegsehen!
Der HTV appelliert deswegen an alle Hamburgerinnen und Hamburger, bei Tierschutzverstößen nicht wegzusehen, sondern uns, das Veterinäramt des Bezirks oder die Polizei zu informieren. Sandra Gulla: „Hätte jemand frühzeitig Courage bewiesen und auf die schwer leidende Hündin aufmerksam gemacht, hätte man sie vielleicht retten, jedenfalls ihr unermessliches Leid ersparen können.“
Mittlerweile hat der Tierschutzverein alle Hinweise auf die Tierhalterin an die Polizei übergeben. Das Aussetzen eines Tieres stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In diesem Fall stellt das Zufügen von Leid und Schmerzen, indem dem schwerkranken Tier eine dringend notwendige tiermedizinische Behandlung vorenthalten wurde, eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.