Hamburg. Im ersten Halbjahr 2018 stieg der Anteil von Asylbewerbern unter den Tatverdächtigen weiter an. Wo es Auffälligkeiten gibt.

Wie häufig Asylbewerber und Flüchtlinge zu Straftätern werden, sorgt spätestens seit der Silvesternacht vor zwei Jahren für Diskussionen. Zumindest in einigen Bereichen der Kriminalität steigen die Zahlen nach einer neuen Statistik wieder.

Die Antworten des Senats auf die Anfragen des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator (CDU) ergeben, dass der Anteil von Asylsuchenden an den Tatverdächtigen nahezu auf dem Niveau von 2016 liegt, dem Jahr, in dem sich die Flüchtlingswelle und die massenhaften Übergriffe zum Jahreswechsel in der Kriminalitätsstatistik niederschlugen.

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Gladiator spricht davon, dass dem Phänomen konsequent begegnet werden müsse: „Die Taten der straffällig gewordenen Flüchtlinge bringen Schutzsuchende insgesamt in Verruf.“

Im ersten Halbjahr 2016 war der Anteil der Tatverdächtigen mit Flüchtlingsstatus von 5,6 Prozent auf 9,5 Prozent gestiegen. 2017 fiel er im gleichen Zeitraum auf 8,6 Prozent. In diesem Jahr liegt er wieder bei 9,1 Prozent, das heißt: Jeder elfte Tatverdächtige ist ein Flüchtling.

Delikte: Diebstahl, Drogen, Körperverletzung

Polizeisprecher Timo Zill wies daraufhin, dass sich die Entwicklung erst am Jahresende gesichert nachvollziehen lasse. Generell gebe es bei dem Thema bestimmte Auffälligkeiten: „Tatverdächtige mit Flüchtlingsstatus sind vornehmlich mit Ladendiebstahl, einfacher Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten“, sagte Zill.

In diesem Bereich wurden auch im ersten Halbjahr 2018 extrem viele Flüchtlinge verdächtigt. Hier hatten nach 19,7 Prozent zuletzt sogar 29,2 Prozent aller 295 ermittelten Verdächtigen einen Fluchthintergrund.

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Zugenommen hat jedoch auch der Anteil von Tatverdächtigen mit Flüchtlingsstatus bei den schweren Sexualdelikten. Bei den Vergewaltigungen stieg er im Halbjahresvergleich von 12,7 Prozent in 2017 und 14,6 Prozent in diesem Jahr. Im Jahr 2016 hatte er im gesamten Jahr bei 15,7 Prozent gelegen.

Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg der Anteil der Tatverdächtigen mit Flüchtlingshintergrund von 8,8 Prozent im vergangenen auf 11,8 Prozent in diesem Jahr. Bei den sogenannten Beleidigungen auf sexueller Basis liegt der Anteil dieser Tatverdächtigen mit 8,4 Prozent nur noch knapp über der Hälfte des Anteils im Jahr 2016.

Unterschiede zwischen Verdächtigen nach Status

Auffällig sind bei den Zahlen extreme Unterschiede zwischen Verdäch­tigen nach ihrem jeweiligen Status. So standen laut der Statistik im ersten Halbjahr in Hamburg 1932 Asylbewerber, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, zeitweise unter Tatverdacht (Stand Ende Juni).

Insgesamt zählte die Stadt zuletzt rund 7700 Asylbewerber in Hamburg, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei weniger als 0,5 Prozent. Ebenfalls stark auffällig sind Ausländer, die nach einem abgelehnten Asylantrag nur in der Hansestadt geduldet werden. Sie machten 2,2 Prozent aller Tatverdächtigen aus, obwohl sie nur etwa 0,3 Prozent der Bevölkerung stellen.

Weniger tatverdächtige Flüchtlinge bei Gewaltdelikten

Gefallen ist nach der neuen Statistik der Anteil der Tatverdächtigen mit Flüchtlingsstatus an den Körperverletzungsdelikten. Im Jahr 2016 war die hohe Zahl dieser Straftaten noch auf die Unterbringungssituation in den überfüllten Unterkünften zurückgeführt worden. Allerdings ist der Anteil der Tatverdächtigen mit Flüchtlingsstatus bei den Gewaltdelikten mit 13 Prozent im ersten Halbjahr 2018 um 1,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Damit liegt er knapp unter dem Wert von 2016.

Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, wurden im ersten Halbjahr insgesamt 1493 Afghanen, 713 Syrer und 346 Iraker einer Straftat in Hamburg verdächtigt. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um Asylsuchende, sondern auch um andere Staatsangehörige dieser Länder, die teilweise bereits seit langer Zeit in Deutschland leben.

Die Statistik des Senats basiert auf dem elektronischen System der Polizei und wurde um ausländerrechtliche Straftaten bereinigt. Sie bildet keine tatsächlichen Anklagen durch die Staatsanwaltschaft oder Gerichtsurteile ab.