Hamburg. Der Umweltverband reagiert damit auf die Weigerung des Senats, weitere Diesel-Fahrverbote einzurichten.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) macht seine Drohung wahr und klagt erneut gegen den Hamburger Luftreinhalteplan vor dem Verwaltungsgericht. Vorausgegangen war die Entscheidung der Umweltbehörde, den Plan nicht nachzubessern. Der BUND hatte zur Steigerung der Luftqualität umgehend großflächige Durchfahrverbote für Dieselautos gefordert. Bislang gibt es solche Beschränkungen nur auf Teilstrecken der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße in Altona.

„Die Entscheidung der Umweltbehörde kommt nicht überraschend, da sich Bürgermeister Peter Tschentscher eindeutig gegen weitere Fahrverbote ausgesprochen hat“, sagte BUND-Sprecher Paul Schmid. Tschentscher hatte im Abendblatt-Interview am Donnerstag zur Frage nach der Ausweitung von Fahrverboten gesagt: „Nein, in Hamburg definitiv nicht. Wir haben einen Luftreinhalteplan, der den rechtlichen Anforderungen entspricht.“ Tschentscher tritt laut BUND damit in die Fußstapfen seines Vorgängers Olaf Scholz, der dafür gesorgt hatte, dass Hamburg die größte deutsche Stadt ohne Umweltzone ist.

Verbot von Lkw-Durchfahrten ein wirksames Mittel?

Der BUND reagiert auf ein an den Verband gerichtetes Schreiben der Umweltbehörde. Darin sei zwar davon die Rede, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen eröffne. Gleichzeitig werde aber davon ausgegangen, dass der im Sommer 2017 in Kraft getretene Luftreinhalteplan alle notwendigen Maßnahmen enthalte, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte führten.

Der BUND kritisiert, dass die Einhaltung erst für 2025 prognostiziert wird, was vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als zu spät eingestuft worden sei. Stuttgart hat mittlerweile ein Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 für das gesamte Stadtgebiet vom 1. Januar 2019 an angekündigt.

„Senat scheint Klagen zu provozieren“

„Der Senat scheint Klagen gegen den Luftreinhalteplan geradezu zu provozieren“, sagte Heike Sudmann (Linke). „Wer es ernst meint mit dem Gesundheitsschutz, muss auch unpopuläre Maßnahmen vertreten.“ Gerichte hätten bereits festgestellt, dass ein Verbot von Lkw-Durchfahrten durchs Stadtgebiet ein wirksames Mittel sein könnte. „Es ist ein Armutszeugnis, dass der Senat die Grenzwerte selbst mit zehn Jahren Verspätung bis 2020 nicht einhalten kann oder will“, so Stephan Jersch (Linke).

„Jeder hat das Recht, die Maßnahmen in unserem Luftreinhalteplan gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir sind fest der Überzeugung, dass der Luftreinhalteplan rechtskonform ist. Er enthält sorgfältige Abwägungen zwischen gesundheitlichen und verkehrlichen Belangen und vertretbare Maßnahmen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten“, sagte ein Sprecher der Umweltbehörde. Der BUND will die Klage am Montag einreichen.