Hamburg . Hamburger Sparkasse unterliegt im Streit um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Immobiliendarlehen.

Niederlage für die Hamburger Sparkasse: Das Landgericht Hamburg hat das Kreditinstitut wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei einem Immobiliendarlehen zu Schadensersatz verurteilt. Dies teilte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mit, die die Kläger vertreten hatte.

Bereits 2008 hatten die Kläger mit der Haspa einen Darlehensvertrag über 225.000 Euro abgeschlossen. Das übliche zweiwöchige Widerrufsrecht des Darlehens konnten die Kläger umgehen, da die erforderliche Widerrufsbelehrung der Haspa fehlerhaft war. Die Kläger konnten so auch nach sieben Jahren ihr Widerrufsrecht ausüben und bezogen sich dabei auf die fehlerhafte Belehrung.

Mit unangenehmen Folgen für das Hamburger Kreditinstitut: Die Haspa muss nicht nur das Darlehen rückabwickeln, sondern Schadensersatz für einen möglichen Zinsschaden zahlen. Die Haspa wies den Vorwurf zunächst als unhaltbar zurück, worauf die Kläger vor das Landgericht Hamburg zogen – und mit Urteil vom 7. Juni 2018 Recht bekamen (Aktenzeichen 321 O 27/16). Ein Sprecher der Haspa wollte sich zu dem Urteil nicht äußern.

Sparkassen-Kunden sollten Unterlagen prüfen lassen

Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, der die Kläger vertritt, sagte zum Urteil: „Das Landgericht Hamburg hat unsere Rechtsauffassung hinsichtlich der Ausstiegsmöglichkeit über den Widerruf bestätigt." Das Besondere an dem Urteil sei, dass die Haspa wegen ihrer vorgerichtlichen Weigerungshaltung sogar zum Schadensersatz verurteilt wurde, so Hahn weiter. Die Höhe lasse sich allerdings erst beziffern, wenn die Kläger einen neuen Vertrag mit anderen Zinskonditionen abgeschlossen hätten.

Aus Sicht von Peter Hahn haben auch zahlreiche andere Kunden von Banken und Sparkassen gute Chancen, wegen fehlerhafter Klauseln früher aus ihren Darlehensverträgen auszusteigen. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben gegen die Haspa schon neun positive Urteile in vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten erstritten.