Hamburg. OLG Hamburg ermöglicht Widerruf des Baukredits wegen Fehlern im Vertrag. Gesetzgeber kommt Banken nun zur Hilfe.

Der Streit um die Rückabwicklung von vor vielen Jahren abgeschlossenen Baukrediten ist noch nicht abgeschlossen. Jetzt setzte sich ein Kläger vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG) gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) durch (Az.: 13 U 242/16). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die von der Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Dieser Umstand ermöglicht es dem Kunden, den Kreditvertrag ohne die übliche Vorfälligkeitsentschädigung zu widerrufen, auch noch Jahre nach dem Abschluss. Auf diese Weise können die Kunden aus Kreditverträgen mit noch deutlich höheren Zinsen aussteigen und eine günstigere Finanzierung eingehen.

Widerrufsbelehrung fehlerhaft

In diesem Fall war der Kreditvertrag im Sommer 2008 abgeschlossen worden. Einige Gerichte haben ein solches von Eigeninteresse geprägtes Vorgehen der Kreditkunden aber auch als Rechtsmissbrauch eingestuft und einen Widerruf abgelehnt. Das war auch in diesem Fall so, als in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde. Doch das OLG Hamburg kam zu einer anderen Entscheidung. Hintergrund ist offenbar, dass die verwendete Widerrufsbelehrung bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof als fehlerhaft eingestuft wurde (Az.: XI ZR 564/15).

Zum konkreten Fall wollte sich die Haspa nicht äußern, weil ihr das Urteil noch nicht vorliegt. „Wir sind uns sicher, dass die Widerrufsbelehrungen der Haspa nach dem 10. Juni 2010 rechtswirksam sind“, sagt ein Sprecher des Instituts. „Das Urteil ist bereits die zweite Entscheidung gegen die Haspa, die wir vor dem OLG durchsetzen konnten“, sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn. Der Hintergrund: Zu jedem Kreditvertrag gehört eine Widerrufsbelehrung. 14 Tage hat der Verbraucher Zeit, sich zu überlegen, ob er diesen Kredit wirklich will oder doch lieber wieder davon zurücktritt. Wenn aber nicht klar ist, wann die Frist beginnt, kann der Vertrag auch später widerrufen werden.

Gesetzgeber kommt Banken zur Hilfe

Der Gesetzgeber ist inzwischen den Banken zu Hilfe gekommen. Nur wenn bis zum 20. Juni 2016 Klage eingereicht wurde, können alte Kreditverträge (Abschluss bis 10. Juni 2010) noch angefochten werden. Für alle neuen Kreditverträge, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen worden sind, verbleibt ein Widerrufsrecht mit einer Frist von einem Jahr und 14 Tagen. In dieser Frist müssen Fehler entdeckt sein.