Poppenbüttel. Die Frau verletzte mit ihrem Auto ein Baby lebensgefährlich. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Ermittlungen dauern an
Es war ein Unfall in vier Akten. Bei der Irrfahrt einer 78 Jahre alten Rentnerin am 24. April war ein Baby lebensgefährlich worden, drei weitere Menschen schwer, darunter die Mutter des fünf Monate alten Säuglings. Vor einigen Wochen hieß es, dem Kind ginge es besser, Spätfolgen könnten allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Trotz ihres seltsamen Fahrverhaltens und der schwerwiegenden Unfallfolgen ist der betagten Frau die Fahrerlaubnis bisher nicht entzogen worden. Theoretisch könnte sich die Unfallverursacherin also hinters Steuer setzen – sofern sie ihren Führerschein nicht bereits freiwillig abgegeben hat.
Vorerkrankung der alten Dame ist nicht bekannt
Der Führerschein kann zwar direkt von der Polizei sichergestellt werden. Im Fall der 78-Jährigen war dies jedoch nicht möglich, weil sie ihren Führerschein zur Tatzeit nicht bei sich geführt habe und ins Krankenhaus verbracht worden sei, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Wie aus der Strafprozessordnung hervorgeht, kann die Fahrerlaubnis auf richterlichen Beschluss vorläufig entzogen werden – etwa wenn dem Fahrzeugführer eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder ähnlicher Vergehen droht und er körperlich oder charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs denkbar ungeeignet ist. Alkohol- oder Drogenprobleme, geistige oder körperliche Mängel können eine derartige „Nichteignung“ begründen. Nach den bisherigen Erkenntnissen spielten bei dem Unfall in Poppenbüttel Alkohol und Drogen keine Rolle. Eine Vorerkrankung der 78-Jährigen sei „jedenfalls nicht bekannt“, so Frombach. Zur rechtlichen Bewertung liege die Akte der Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht vor. Während der weiteren Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft noch einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis beantragen. Die Entziehung kann aber auch von der Führerscheinstelle angeordnet werden.
Der Blechschaden betrug 16.000 Euro
Wie berichtet hatte die 78-Jährige mit ihrem VW Golf die Mutter (25) und den Kinderwagen auf dem Gehweg der Harksheider Straße erfasst, die Mutter und der Kinderwagen schleuderten darauf durch die Luft. Nach der Kollision prallte die 78-Jährige gegen einen Baum und zog sich schwere Verletzungen zu.
Bereits kurz zuvor hatte die Seniorin beim Ausparken in unmittelbarer Nähe zwei Unfälle verursacht. Ihr Auto war gegen einen vor ihr stehenden VW Touran gestoßen, in dem drei Kinder im Alter von eins, drei und fünf Jahren saßen. Deren Mutter (38) wurde kurz zwischen den beiden Autos eingequetscht und zog sich dabei schwere Beinverletzungen zu. Danach setzte die Seniorin ihre Fahrt fort, rammte noch einen vor ihr fahrenden BMW. Der Blechschaden betrug 16.000 Euro.