Hamburg. Das Landgericht entschied am Montag, dass Verzögerungen bis zum Richterentscheid einem rechtswidrigen Freiheitsentzug gleichkämen.
Mehrere G20-Gegner sind von der Hamburger Polizei zeitweise rechtswidrig festgehalten worden. Zwar habe das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Ingewahrsamnahmen am 7. Juli 2017 erforderlich waren, um Straftaten zu verhindern. Jedoch hätten Richter unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach der Festnahme über die Haft entscheiden müssen, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag.
Tatsächlich hatte es 15 bis 40 Stunden bis zur richterlichen Entscheidung gedauert. Der Freiheitsentzug zwischen Festnahme und richterlicher Entscheidung sei in diesen Fällen rechtswidrig gewesen. Die G20-Gegner waren am Morgen des 7. Juli an der Straße Rondenbarg im Stadtteil Bahrenfeld und am Abend desselben Tages am Haus Schulterblatt 1 im Schanzenviertel festgenommen worden.
Nackt-Kontrollen ebenfalls kritisiert
Ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen hätten die körperlichen Durchsuchungen bei einigen Festgenommenen in der Gefangenensammelstelle in Hamburg-Harburg. Ohne konkreten Anlass sei eine Kontrolle mit vollständiger Entkleidung rechtswidrig, hieß es. Die Gefangenen hätten zudem nicht gezwungen werden dürfen, ihre Notdurft unter Aufsicht zu verrichten. Um wie viele Betroffene es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit. Insgesamt lägen dem Landgericht 38 Beschwerden gegen Ingewahrsamnahmen vor.
Bei den Entscheidungen ging es um Fälle, bei denen die Betroffenen bereits einem Amtsrichter vorgeführt worden waren. Dann muss über die Beschwerde eine Zivilkammer am Landgericht entscheiden. Beim Verwaltungsgericht sind weitere Beschwerden anhängig, bei denen es um rein polizeiliches Handeln geht.