Hamburg. Drei Fahrer trieben es besonders bunt. Ihre aufgeschraubten Gefährte wurden auf St. Pauli und in Wandsbek stillgelegt.

Zu protzig, zu laut, zu unsicher: Die Kontrollgruppe Autoposer der Hamburger Polizei hatte am Wochenende erneut allen Grund, einige Fahrzeuge und ihre Insassen genauer zu betrachten. Insgesamt wurden 45 verhaltensauffällige Fahrer mit ihren Poser-Wagen angehalten und überprüft.

Ergebnis: Zwölf Autos waren technisch so verändert, dass die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Sieben Fahrzeuge davon stellte die Polizei gleich an Ort und Stelle sicher. Fünf Fahrer fuhren bei Rot, drei Fahrer telefonierten während des Posens. Im Ranking der besonders nervigen Vorfälle ganz weit vorn: Mercedes-Fahrer.

Dicke Reifen, große Probleme

Der Besatzung einer zivilen Streife fiel dabei besonders ein Mercedes S63 (525 PS) auf, dessen Rad-Reifen-Kombination deutlich aus den Radkästen hervorragte. Der Sportwagen wurde sichergestellt und zum Verwahrplatz gebracht. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auf St.Pauli fiel ein 24-jähriger mit seinem Mercedes S320 CDI (235 PS) durch gesteigerte Risikobereitschaft auf. Mehrmals brachte er das Fahrzeugheck mit einem nervösen Fuß auf dem Gas zum Ausscheren und machte die Polizei auf sich aufmerksam – nicht zum ersten Mal, wie sich zeigte.

Nachbarn beschwerten sich

Nachdem sich Nachbarn schon mehrfach über den Klang des Wagens und schlaflose Nächte beschwert hatten, war dieses Mal ein unzulässiges Soundmodul der Grund, den Wagen abzuschleppen und stillzulegen.

Auch die Geländewagenausführung von Mercedes, der G500 mit 296 PS, machte am Wandsbeker Markt unangenehm von sich reden. Beim Cruisen um den Platz beschleunigte der Fahrer unnötig stark und laut. Laut Polizei zuckten Fußgänger ob der Geräuschkulisse angsterfüllt zusammen.

Polizei misst 107 Dezibel

Bei der Kontrolle des 32-jährigen Fahrers nebst Wagen stellten die Beamten eine unzulässige Rad-Reifen-Kombination in Verbindung mit verbauten Distanzringen fest. Bei einer Vergleichsmessung des eingetragenen Standgeräusches von 88dB wurde ein Wert von 107dB ermittelt. Auch hier war die Konsequenz: sofortiges Erlöschen der Betriebserlaubnis, Sicherstellung des Wagens.