Hamburg. Schlichtungsstelle legt Statistik für das Jahr 2017 vor. Am häufigsten richteten sich die Beschwerden gegen Krankenhäuser.
Am Mittwoch hat die Bundesärztekammer die Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungssstellen für 2017 vorgestellt. Laut der Statistik der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern wurden in Hamburg insgesamt 423 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern gestellt, neun mehr als im vergangenen Jahr. 211 Verfahren wurden bisher abgeschlossen. Davon waren 23,7 Prozent begründet, 2016 waren es 21,5 Prozent. Am häufigsten richteten sich die Beschwerden mit 74,5 Prozent gegen die Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte waren nur zu etwa einem Viertel (25,5 Prozent) betroffen.
Die häufigsten Krankheiten, die 2017 in Hamburg zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen, Schäden im Kniegelenk, Prostatakrebs und Knochenbrüche. Dabei ging es wie auch in den vergangenen Jahren vor allem um die Durchführung von Operationen, in den Praxen um die allgemeine Diagnostik und in den Kliniken um die Diagnostik mithilfe von bildgebenden Verfahren.
Verfahren bei der Schlichtungsstelle für Patienten kostenlos
Die norddeutsche Schlichtungsstelle ist zuständig für Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In dieser Einrichtung werden der Vorwurf eines Behandlungsfehlers anhand der Stellungnahme eines Gutachters geprüft sowie etwaige Schadensersatzansprüche. Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig von den Ärztekammern. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos.
„Unsere Patientinnen und Patienten profitieren sehr von den Schlichtungsstellen, da mit dem Schlichtungsverfahren langwierige und belastende Gerichtsverfahren verhindert werden können. Der Klageweg bleibt jedoch erhalten. Auch Ärztinnen und Ärzte profitieren, denn nur wer aus Fehlern lernt, kann Schaden von Patientinnen und Patienten abwenden“, sagt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer.
Zahl der Behandlungsfehler im Promillebereich
Bundesweit wurden 2017 insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). In 2.213 Fällen lag ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon waren in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Mangel bei der Aufklärung über das Risiko die Ursache für einen Gesundheitsschaden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845). In 430 Fällen lag zwar ein Behandlungsfehler vor, der aber keinen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Knochenbrüche im Bereich des Unterschenkels und des Sprunggelenks.
Zur Bewertung der Fehlerquote wurde die Zahl der Behandlungsfälle im Jahr 2016 zugrunde gelegt. Für 2016 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen. „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik in Berlin.
Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen, sagte Crusius. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.