Hamburg . Ein Vater tötete sein Kind mit einem Messer: So lautet der Vorwurf gegen einen 34-Jährigen. Die Bluttat erschütterte viele Hamburger.

Das Hamburger Landgericht beschäftigt sich vom kommenden Mittwoch an mit der Ermordung eines zweijährigen Mädchens im Stadtteil Neugraben-Fischbek. Angeklagter in dem Prozess ist der 34 Jahre alte Vater des Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pakistaner vor, seiner Tochter am 23. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer den Hals durchgeschnitten zu haben. Danach war der Mann über Frankreich nach Spanien geflüchtet. Wenige Tage später war er nahe der baskischen Stadt San Sebastián verhaftet worden.

Laut Anklage soll der 34-Jährige vor dem Mord seiner Lebensgefährtin gedroht haben, sie und ihren sechsjährigen Sohn umzubringen, falls sie eine Strafanzeige nicht zurücknehme. Die damals 32 Jahre alte Frau verließ daraufhin mit ihrem Sohn die Wohnung. „Aus Wut und Rache wegen des Verhaltens seiner Partnerin, die sich zudem geweigert hatte, die gemeinsame Tochter (...) nach Pakistan zu verbringen, tötete der Angeklagte daraufhin seine Tochter (...), indem er mit einem Messer den Hals des Kindes nahezu vollständig vom Körper trennte“, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Angeklagte ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan

Die Anklage legt dem 34-Jährigen insgesamt sechs Straftaten zur Last, neben Mord auch gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und versuchte Nötigung. Im September 2016 soll er den damals fünf Jahre alten Sohn der Lebensgefährtin gewürgt haben. Die Mutter soll er im Oktober 2016 mit Faustschlägen misshandelt und im Februar 2017 so stark gewürgt haben, dass ihr Gesicht blau anlief und sie danach weder sprechen noch schlucken konnte. Sie erstattete danach Strafanzeige. Bei einem Streit vor dem Mord im Oktober 2017 habe er der zweijährigen Tochter ein Messer an den Hals gehalten und der Mutter gedroht, das Kind zu töten. Erst als sie sich für ein vermeintliches Fehlverhalten entschuldigte, soll er von der Tochter abgelassen haben.

Der Angeklagte ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan. Nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde hatte er Ende 2011 in Hessen Asyl beantragt. Anfang 2012 wurde der Antrag abgelehnt. Im Juli 2012 war der Mann ausreisepflichtig, wurde aber weiter geduldet. Er lernte später seine Frau kennen, die er nach islamischem Recht heiratete. Das Jugendamt im Bezirk Harburg hatte die Familie betreut.