Hamburg . Der YouTuber war wegen eines Scherzvideos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Jetzt kommt es zum Berufungsprozess.

Für Ahmad Ahadi, wie der Hamburger YouTuber ApoRed bürgerlich heißt, war es ein Scherz, mit dem er im Internet für Lacher sorgen wollte: Im Sommer 2016 hatte er so getan, als würde er Menschen auf St. Georg eine Tasche mit einer Bombe vor die Füße legen und rannte dann weg. Ein Kumpel filmte das Geschehen.

Das Amtsgericht Hamburg konnte über den sogenannten Bomben-Prank nicht lachen und hatte den YouTuber im Oktober 2017 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Sein Komplize wurde wegen Beihilfe zu der Tat zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Doch fünf Monate nach diesem Urteil wollen sich der 24-jährige ApoRed und sein 26 Jahre alter Bekannter nun gegen dieses wehren. Am kommenden Freitag, 23. März, geht es im Berufungsprozess vorm Landgericht Hamburg erneut um den Bombenstreich.

Zeugen erlitten Schlafstörungen und Todesängste

Vorgeworfen wird dem Duo Körperverletzung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Konkret sollen die beiden Männer am 28. Juni 2016 gegen 19.30 Uhr vor den Haspa-Geldautomaten an der Langen Reihe (St. Georg) ihren „Bomben-Prank“ durchgeführt haben. ApoRed soll eine schwarze Sporttasche mit den Worten „30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas Wert ist!“ neben den Geldautomaten geworfen haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Wie von den Angeklagten erwartet, liefen die Passanten panisch weg – in Angst, es könne jeden Moment eine Bombe explodieren. Tatsächlich war der Inhalt der Tasche ungefährlich. Der Komplize von Ahmad Ahadi filmte die Szenerie. „Drei der Zeugen erlitten durch die Tat länger andauernde Schlafstörungen, Unruhezustände und Todesängste“, so die Staatsanwaltschaft.

ApoRed entschuldigte sich für „sehr kindische“ Aktion

Am 14. Juli 2016 soll ApoRed, der auf seinem YouTube-Videokanal mehr als zwei Millionen Abonnenten hat, die Filmaufnahmen ohne das Einverständnis der auf dem Videomaterial zu sehenden Zeugen unter dem Namen „ApoRed“ und der Bezeichnung „Bomben Prank“ im Internet veröffentlicht haben.

Im Laufe der ersten Verhandlung im Oktober 2017 hatte sich ApoRed bei einem der Opfer, einer 51-jährigen Frau, entschuldigt. Damals hatte er sein Vorgehen als „sehr kindische“ Aktion bezeichnet.

Konflikt mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Es ist nicht das erste Mal, dass der Internet-Star mit Regeln in Konflikt gerät. Weil er das Impressum auf seinen Social-Media-Kanälen nicht vorschriftsmäßig angegeben hat, musste der YouTuber Ende vergangenen Jahres eine Geldbuße in Höhe von 1050 Euro zahlen.

Wie die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) mitteilte, hatte der Künstler bei Youtube, Instagram, Google Plus und Facebook gegen die Informationspflicht über eine mögliche Kontaktaufnahme verstoßen. Dem Bußgeldbescheid seien mehrere Informationsschreiben vorausgegangen, auf die der YouTuber jedoch nicht oder nur unzureichend reagiert habe, hieß es.