Hamburg. Besondere Lage der Messehallen war Bundesregierung bewusst. Alternativer Austragungsort nicht in Erwägung gezogen.

Bereits lange vor dem G-20-Gipfel im Juli 2017 haben die Sicherheitsbehörden des Bundes offenbar die besonderen Probleme erwogen, die ein Veranstaltungsort in den Messehallen mitten in der Stadt unweit linker Zentren mit sich bringt. „Insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen seiner Zuständigkeit ab Juni 2016 Lagebilder zur linksextremistischen Mobilisierung gegen den G-20-Gipfel geschrieben“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Wieland Schinnenburg. „In diesen – wie auch in Vorträgen und weiteren Besprechungen zum Thema – haben die Bundessicherheitsbehörden auf die aus dem Austragungsort resultierenden Besonderheiten hingewiesen.“

Allerdings, so die Antwort, hätten die Sicherheitsbehörden „auf explizite Nachfrage durch den Chef des Bundeskanzleramtes ... keine unbeherrschbaren Risiken in Bezug auf Hamburg als Austragungsort des G-20-Gipfels gesehen. Somit wurde auch kein alternativer Austragungsort in Erwägung gezogen.“

Erhebliche Meinungsunterschiede

Der FDP-Abgeordnete Schinnenburg sagte, er habe die Antwort „mit einiger Verzögerung“ erhalten. Das kann ich mir nur damit erklären, dass es innerhalb der Bundesregierung erhebliche Meinungsunterschiede gab“, sagte Schinnenburg. „Im Ergebnis erhielt ich eine weitgehend weichgespülte Antwort. Aber auch so ist eine interessante Erkenntnis dabei: Es gab intensive Diskussionen und wohl auch große Bedenken hinsichtlich des Austragungsortes.

Dann war es unverantwortlich vom Ersten Bürgermeister, von Sicherheitsgarantien zu reden und einen Vergleich mit dem Hafengeburtstag zu bemühen“. so Schinnenburg. „Im Übrigen halte ich es nicht für hinnehmbar, dass die Vertreter der Bundesregierung keine vollständige Aussagegenehmigung für den G-20-Sonderausschuss hatten.“

In ihrer Antwort hatte die Bundesregierung bekräftigt, dass die Genehmigungen nur gölten für „Angaben zu Tatsachen und Umständen, die der Kompetenz der Bürgerschaft unterfallen“. Angaben zu Bundesangelegenheiten wie der Wahl Hamburgs als Austragungsort seien dagegen von den Aussagegenehmigungen nicht umfasst.