Hamburg. Können nun Tausende Hamburger Unternehmen mit Rückerstattungen rechnen? Es könnte um riesige Summen gehen.

Die Hamburger Handelskammer hat in den vergangenen Jahren in Tausenden Fällen Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder zu Unrecht erhoben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom Dienstag. Der Adresshändler und Betreiber einer Firmendatenbank, Stefan Duphorn, hatte im Jahr 2011 gegen seinen Beitragsbescheid geklagt. Begründung: Der Beitragssatz sei angesichts der finanziellen Überschüsse der Kammer zu hoch angesetzt worden. Diesem Argument folgte nun der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Hamburg. Duphorn, der zu den Kammerrebellen gehört und inzwischen selbst im Plenum der Wirtschaftsvertretung sitzt, bekommt jetzt sein Geld zurück. Dabei geht es allerdings nur um 153 Euro.

Ob und in welchem Umfang alle anderen Beitragszahler Geld erstattet bekommen, will die Kammer bekannt geben, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dabei könnte es um riesige Summen gehen – entsprechend zurückhaltend war die Reaktion aus der Wirtschaftsvertretung: „Dem Urteils­tenor ist nicht zu entnehmen, welche Positionen der Wirtschaftsplanung 2011 ausschlaggebend waren“, sagte Hauptgeschäftsführerin Christi Degen. „Das Gericht hat angekündigt, sein Urteil bis spätestens Mitte Mai zu begründen. Wir erwarten die Urteilsbegründung mit großem Interesse und werden die Konsequenzen in aktuellen und zukünftigen Planungen berücksichtigen.“

„Verstoß gegen Kosten­deckungsprinzip“

Grundlage der Beitragssätze der Handelskammer ist ihr Wirtschaftsplan, der jährlich neu aufgestellt wird. Dup­horns Rechtsvertreter, der Hamburger Anwalt Burkhardt Müller-Sönksen zeigte in der zweieinhalbstündigen, mündlichen Verhandlung auf, dass dieser Wirtschaftsplan im Jahr 2011 hohe Vermögenswerte aufwies. So hatte die damalige Kammerführung zahlreiche Rücklagen gebildet: 20,5 Millionen Euro als Ausgleich für Beitragsschwankungen, 11,1 Millionen für Instandsetzungsarbeiten, 3,9 Millionen Euro für Sonderprojekte, sowie eine Million Euro für die Umgestaltung des Nikolai Quartiers.

„Diese Rücklagen waren aber alle nicht mit konkreten Projekten unterlegt“, sagte Müller-Sönksen. Die Rücklagen für Sonderprojekte seien ein „Blankoscheck“ für die damalige Hauptgeschäftsführung gewesen. Zudem habe der Wirtschaftsplan Überschüsse in Höhe von 12,3 Millionen aus dem laufenden Betrieb vorgesehen. „Das war ein eklatanter Verstoß gegen das Kosten­deckungsprinzip.“ Als Körperschaft öffentlichen Rechts dürfen Kammern keine Gewinne machen.

Revision wurde nicht zugelassen

Die Gegenseite argumentierte, dass ein Wirtschaftsplan per se nur vorläu­figen Charakter habe. Die tatsächlichen Ausgaben würden sich erst im Jahresabschluss niederschlagen. „Die Rücklagen sind zudem im Einklang mit dem Finanzstatut der Handelskammer gewesen“, sagte der Anwalt der Kammer.

Diesem Vortrag folgte das Gericht nicht. Seine Entscheidung ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Handelskammer. Der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (bffk), Kai Boeddinghaus, sprach von einem wegweisenden Urteil. „Es ist eine Ohrfeige für die alte Kammer-Führung, weil es aufzeigt, dass rechtswidrig auf Kosten der Mitglieder gewirtschaftet wurde.“