Hamburg. Juristen haben Verträge geprüft und Formfehler entdeckt. Demnach hätte es eine Anhörung geben müssen. Schulleiter wiederspricht.
Das Erzbistum Hamburg hat offenbar bei dem Beschluss zur Schließung der katholischen Schulen einen Fehler gemacht. Dieser könnte dazu führen, dass die Beschlüsse in dieser Form ungültig sind. Bei der Prüfung der Unterlagen ist den Juristen in der Elternschaft des Niels-Stensen-Gymnasiums in Harburg aufgefallen, dass vermutlich ein Verstoß des Bistums gegen die Schulverträge vorliegt. Diese schreiben bei Schulschließungen eine Anhörung der Schulkonferenz vor, der Eltern, Schüler, Lehrer und Schulleitung beiwohnen. Entscheidend ist, dass diese Anhörung im Vorwege eines Beschlusses stattfinden muss und nicht im Nachhinein angesetzt werden kann. Eine solche Anhörung aber hat es aber wohl nicht gegeben.
„Die Nachricht von der Schließung unserer Schule hat sowohl die Schulleitung, als auch die Kollegen, Eltern und Schüler vollkommen unvorbereitet getroffen“, sagt Schulleiter Winfried Rademacher. „Es gab keinerlei Anzeichen für einen solchen Beschluss.“ Rademacher selbst erfuhr am vergangenen Donnerstag in einem persönlichen Gespräch mit dem Erzbistum vom Beschluss, das Gymnasium zu schließen. Am Abend wurden dann die Kollegen und die Elternvertreter auf einer Sitzung von Christopher Haep, dem Leiter der Abteilung Schule und Hochschule im Erzbistum Hamburg, informiert. Am Freitag um 11.30 Uhr durfte die Nachricht dann auch offiziell an die Schüler weitergeben werden. Viele Eltern erfuhren die Botschaft erst nach Schulschluss von ihren Kindern.
Kann der Beschluss juristisch angefochten werden?
„Damit waren wir zu keinem Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess miteinbezogen“, sagt der Eltenrratsvorsitzende Matthias Mittag. Ob der Beschluss aufgrund formaler Fehler nun juristisch angefochten werden kann, soll nun geprüft werden.
Wie berichtet, hat das Erzbistum Hamburg beschlossen, von den 21 katholischen Schulen im Hamburger Stadtgebiet aus wirtschaftlichen Gründen acht aufzugeben. Zu den Schulen, deren Schließung feststeht, gehört das Niels-Stensen-Gymnasium in Harburg mit seinen 580 Schülern und 50 Lehrern. Auf der Liste stehen außerdem zwei weitere Harburger Schulen: die Katholische Schule Harburg und die Katholische Schule Neugraben. Die beiden Grund- und Stadtteilschulen werden zum Schuljahr 2019/2020 keine Schüler mehr aufnehmen, sollte sich keine anderweitige Lösung finden. Am Niels-Stensen-Gymnasium werden bereits im kommenden Schuljahr keine neuen 5. Klassen mehr eingerichtet. In fünf Jahren ist dann endgültig Schluss für das NSG.
Hoffnung auf Erfolg ist gering
„Wir hätten uns ein Gespräch im Vorwege gewünscht, um vielleicht doch noch eine andere Lösung für die Harburger Schulen zu finden“, sagt Sabine Adelmann. Die stellvertretende Elternratsvorsitzende fürchtet, dass die Schule, selbst dann, wenn im Nachhinein formale Fehler festgestellt würden, keinen Nutzen mehr davon haben würde. „Wir haben das Problem, dass uns das Bistum die Anmelderunde gecancelt hat. Damit wird es keine neuen fünften Klassen geben.“
Dennoch wollen die Juristen in der Elternschaft der katholischen Schulen den Vorgang noch einmal genauer prüfen. Die Hoffnung, dass auf diesem Wege die Schließung doch noch abgewendet werden kann, ist jedoch gering. „Ich vermute, dass das Erzbistum Hamburg - sollten die Beschlüsse in dieser Form nicht rechtskräftig sein - zeitnah eine Schulkonferenz einberufen wird und nach erfolgter Anhörung der Betroffenen den Beschluss einfach neu fassen wird“, sagt Matthias Mittag, Elternratsvorsitzender am NSG.
Schulleiter Winfried Rademacher wiederspricht der Einschätzung der Eltern: „Die Schulkonferenz ist zu hören vor der Schließung einer Schule, nicht vor der Entscheidung. Sie ist zu diesem Zweck auch schon einberufen. Also liegt kein Formfehler vor.“ Das Erzbistum Hamburg hat sich bislang dazu nicht geäußert.