Hamburg. Der Bezirk Eimsbüttel stellt Warnschilder auf, statt Platten auszubessern. Welche Forderungen Opfer stellen können.

Klein, aber fies ist diese Kante in der Gehwegplatte, die Almut Schladebach zu Fall brachte. Die 67-Jährige stürzte an der Eimsbütteler Heckscherstraße und fiel auf das Gesicht. Zwei Wochen nach dem Unfall trägt sie eine Narbe an der Stirn. So wie Frau Schladebach erging es vielen: Weil Hamburgs Gehwege teilweise in einem sehr schlechten Zustand sind, gab es im vergangenen Jahr 32 offiziell gemeldete Unfälle und Schadenersatzforderungen an die Stadt in Höhe von 22.984 Euro (wir berichteten).

Am 30. Dezember abends im Dunkeln war der Unfall passiert, der Sturz war so schlimm, dass die Rentnerin in die Notaufnahme gebracht wurde. Ihre Brille war gebrochen, sie hatte Blutergüsse. „Aber keine Gehirnerschütterung. Die Ärztin sagte, ich hätte sehr viel Glück gehabt“, sagt Frau Schladebach. Sie ist sauer auf die Stadt, dass dieser Fußweg so marode ist, an mehreren Stellen stehen die Platten hoch. Hinzu kommt: „Bei Dunkelheit ist das sehr gefährlich. Es gibt nur wenige Straßen­laternen.“

Offenbar fehlt das Geld

Im Jahr 2005 hatte der Bezirk Eimsbüttel in 62 Straßen 446 entsprechende Zusatzschilder aufstellen lassen mit dem Hinweis „unebener Weg“. Nach und nach werden Gehwege saniert und die Schilder entfernt – bis 2016 waren es noch 146 Schilder in 25 Straßen, momentan sind es 24 Schilder. „Unser Plan ist es, im Laufe des Jahres auch diese Schilder entfernen zu lassen“, sagt Kay Becker vom Bezirksamt Eimsbüttel. „Wir handeln im Rahmen unserer Möglichkeiten.“ Doch es scheint Geld dafür zu fehlen, Sanierungen dauern: Bereits 2002 hatte das Abendblatt über den maroden Gehweg beispielsweise an der Emilienstraße berichtet: Das Schild „Stolpergefahr – unebener Weg“ steht immer noch.

Bezirke haben eine Sicherungspflicht

Wer auf einem maroden Gehweg stürzt, kann versuchen, Schadenersatz geltend zu machen. Dazu muss sich der Betroffene an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts wenden. Die jeweilige Rechtsabteilung prüft den Fall. Kay Becker­: „Dazu muss im Einzelfall eine Verletzung der Verkehrssicherheit festgestellt werden. Der Anspruch sollte schriftlich angemeldet werden.“ Bei den Schildern „unebener Weg“ handelt es sich nicht um Verkehrszeichen, sondern um einen Hinweis. Christian Hieff vom ADAC: „Grundsätzlich haben die Bezirke eine Sicherungspflicht, vor Gericht können die Schilder aber rechtlich relevant sein, weil ja gewarnt wurde. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.“ Den Gang vor Gericht empfiehlt er nur mit einer Rechtsschutzversicherung.