Hamburg. Hamburger Verfassungsschutzchef warnt vor Kindern aus IS-Gebieten – und beklagt rechtliche Hürden für seine Beamten.

Sie haben dem kleinen Jungen eine Pistole gegeben. Er kneift die Augen unter seiner schwarzen Gebetskappe zusammen, greift unbeholfen nach dem Abzug, zielt, schießt. Auf einen wehrlosen Gefangenen. Der Junge dreht sich zur Kamera, das Gesicht verzogen von Hass. „Allahu Akbar.“ Das Video mit dieser Szene stammt aus der Propagandafabrik der Terrorgruppe „Islamischer Staat“. Schnitt und Kamera sind hochprofessionell. Systematisch haben die Islamisten ihren eigenen Nachwuchs indoktriniert, in Schulen und Moscheen. Nun, da ihr selbst ernanntes „Kalifat“ vor dem Untergang steht, schicken sie die Kinder und Frauen laut Verfassungsschutz verstärkt nach Europa.

Leitartikel: Entschlossen gegen den Terror

Der Hamburger Verfassungsschutz ist alarmiert. „Diese Kinder und Jugendlichen können gefährlich sein“, sagte der Verfassungsschutzchef Torsten Voß dem Abendblatt. Wenn es nicht gelinge, die Bedrohung zu entschärfen, könnten aus den Minderjährigen islamistische Terroristen werden. Der deutsche Staat müsse die Kinder deshalb am besten schon bei der Einreise im Blick haben. „Ein wichtiger Baustein ist genau zu prüfen, aus welchem Umfeld Kinder und Jugendliche nach Hamburg kommen und ob entsprechend eine besondere Betreuung nötig ist“, sagte Voß. Laut dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, ließen sich nicht alle betroffenen Familien an der Grenze ablehnen. „Wenn es sich um Deutsche handelt, haben sie einen Rechtsanspruch auf Einreise in die Bundesrepublik“, so Maaßen.

Gespräche hinter den Kulissen

Hinter den Kulissen hätte es bereits Gespräche mit der Sozialbehörde gegeben, so Voß. „Es handelt sich um eine Aufgabe, die nicht hauptsächlich bei Sicherheitsbehörden liegen kann.“ Vielmehr müssten Staat und Gesellschaft gemeinsam dafür sorgen, dass die Saat des gewaltbereiten Dschihad in Deutschland nicht aufgehe. Aus der Sozialbehörde heißt es dazu auf Anfrage, dass das Thema auf Spitzenebene bereits auf der Tagesordnung stehe. „Ein pädagogisches Konzept zum Umgang mit den Rückkehrern liegt seit Anfang 2017 vor.“ Bislang seien noch kaum verstärkte Rückreisen aus den IS-Gebieten zu verzeichnen. Die Beratungsstelle Legato habe aber seit Jahren bereits Erfahrungen mit ehemaligen Kämpfern und ihren Angehörigen gemacht.

Der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg, Torsten Voß, sieht neue Gefahren durch Islamisten
Der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg, Torsten Voß, sieht neue Gefahren durch Islamisten © picture alliance

Nach Angaben des Verfassungsschutzes sind rund 80 Hamburger seit 2013 in die Kampfgebiete ausgereist – fast alle Rückkehrer waren danach weiterhin in der Szene aktiv. Zwar sei die Terrorgruppe IS militärisch im Niedergang begriffen, die Gefahr dadurch aber nicht gebannt. „Obwohl die Zahl der ausreisenden Islamisten gegen null stagniert; beobachten wir, dass der Anteil der Dschihadisten in Hamburg deutlich wächst“, sagte Voß. Mehr als die Hälfte der 775 Salafisten in der Hansestadt werden inzwischen als Befürworter des „Heiligen Krieges“ eingeschätzt. „Das spricht für eine Radikalisierung in dem bekannten Personenkreis“, sagte Voß.

Psychisch kranke Täter

Der Verfassungsschutz steht zudem vor der Aufgabe, Gefahren außerhalb der Szene im Blick zu behalten. Das Attentat von Ahmad A. in Barmbek im Juli hat die Hamburger Sicherheitsbehörden besonders getroffen. „An der Tat ist deutlich geworden, dass wir uns auf einen weiteren Tätertypus einstellen müssen“, sagte der Verfassungsschützer. „Menschen, die keine längerfristige Radikalisierung aufweisen, infolge von psychischer Schwäche sehr wechselhaftes und widersprüchliches Verhalten zeigen.“

Bei diesen Menschen sei das Zeitfenster, bevor sie zu einer Tat schritten, möglicherweise sehr klein – und die Gefahr nur schwer zu erkennen. Nach Pannen im Fall von Ahmad A. hat die Polizei Gegenmaßnahmen ergriffen. „Auch wenn es weiterhin keine konkreten Anhaltspunkte auf einen bevorstehenden Anschlag gibt, gilt es, besonders wachsam zu sein“, sagte Voß. Wie bei Kindern aus den IS-Gebieten müsse auch bei diesen Erwachsenen die Prävention im Vordergrund stehen.

Das Zusammenspiel zwischen den Behörden läuft jedoch im Alltag nicht optimal. „In der Praxis stehen wir vor dem Problem, viele Informationen nicht einfach an andere Behörden, zum Beispiel die Sozialbehörde, weitergeben zu dürfen“, sagte Voß. Zwar sei Datenschutz ein hohes Gut – es gelte in Zeiten der islamistischen Bedrohung aber, die islamistische Bedrohung anzuerkennen. „Art und Ausmaß der Gefahren haben sich massiv verändert.“