Hamburg. Das private Bankhaus hatte Verträge nach IT-Umstellung gekündigt – Verbraucherschützer gehen dagegen vor. Grundsatzstreit.
Um gekündigte Riesterverträge wird jetzt ein Grundsatzstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und dem Hamburger Bankhaus Donner & Reuschel ausgetragen. Die Verbraucherschützer haben die Privatbank vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Die Bank bestätigte gegenüber dem Abendblatt die Klage, wollte sich aber zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Donner & Reuschel hatte die Kündigung der Riesterverträge mit einer Umstellung ihrer Datenverarbeitung begründet. „Eine Änderung der IT-Landschaft, die die Bank selbst veranlasst hat, kann nach unserer Sicht eine Kündigung nicht begründen“, sagt dagegen Benjamin Wick von der Verbraucherzentrale. Da bei einer Kündigung auch die staatlichen Zulagen verloren gehen, sei ein solcher Schritt nicht hinnehmbar. Auch nach Ansicht von Arbeits- und Finanzministerium reicht es für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.
Grund dafür ist IT-Umstellung
Die zum Versicherungskonzern Signal Iduna gehörende Bank Donner & Reuschel hatte bis Ende 2009 rund 1300 Riester-Banksparpläne verkauft. Die meisten waren schon ausgelaufen, 134 Verträge liefen noch, konnten aber wegen der Umstellung der IT nicht weitergeführt werden. Die Bank nutzt das IT-System der Genossenschaftsbanken.
Die meisten der 134 Kunden akzeptierten ein Umtauschangebot in ein Riester-Versicherungsprodukt der Signal Iduna. 16 Kunden musste aber gekündigt werden, weil sie sich auf Anschreiben nicht gemeldet hätten, so die Bank. Den wechselwilligen Kunden seien keine Nachteile entstanden, da die Verzinsung der Sparpläne nur zwischen 0,50 und einem Prozent gelegen hätte, sagte eine Banksprecherin. Das Versicherungsprodukt wurde 2016 mit 2,6 Prozent verzinst.