Hamburg. Ludwig Flocken hatte in einer Rede die Bundeskanzlerin und die Grünen beleidigt. Nun beschwert er sich beim Verfassungsgericht.

Der Ausschluss des früheren AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken aus einer Bürgerschaftssitzung beschäftigt am Donnerstag von 12.30 Uhr an das Hamburger Verfassungsgericht. Der fraktionslose Politiker, der nach wie vor AfD-Mitglied ist, war am 1. März nach einer Reihe verbaler Entgleisungen von Parlamentspräsidentin Carola Veit (SPD) aus dem Saal gewiesen worden.

In einer Aktuellen Stunde hatte die Bürgerschaft damals über den Umgang mit dem türkischen Verband Ditib debattiert. Anlass für den Rauswurf war Flockens Wortwahl gegenüber der Bundeskanzlerin, den Grünen und einzelnen Bürgerschaftsabgeordneten.

Flocken hatte in seiner Rede gesagt, ihm würden Ausländer erzählen: „Wir kennen kein Volk, das sich selbst so hasst wie die Deutschen.“ Und dann führte das AfD-Mitglied scheinbare Belege für die Behauptung an: „Sie kennen alle die Bilder von Angela Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg, wie sie eine Deutschland-Fahne wegwirft und ihr der Ekel ins Gesicht geschrieben steht“, sagte Flocken und wurde in seiner Wortwahl noch extremer.

Flocken: "Die Grünen urinieren auf die Fahne"

„Die Grünen urinieren auf die Fahne, und die Roten können die Nationalfahne vor dem Rathaus kaum ertragen.“ Dem CDU-Fraktionschef André Trepoll riet er: „Bevor Sie sich am Deutschen-Hass der Türken abrackern, kümmern Sie sich um Ihren eigenen Deutschen-Hass.“

Carola Veit hatte den Rauswurf damit begründet, dass Flocken sich nach Paragraf 48 der Geschäftsordnung einer „gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses“ schuldig gemacht habe. Flocken hat dagegen das Verfassungsgericht angerufen. Ein Urteil wird am Donnerstag noch nicht erwartet, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Bereits im April 2016 war Ludwig Flocken wegen Verunglimpfung des Islams aus einer laufenden Bürgerschaftssitzung ausgeschlossen worden. Damals hatte ein Sprecher der Bürgerschaft erklärt, einen derartigen Vorgang habe es seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gegeben.