Hamburg. Für Lehrer, Erzieher oder Postboten gelten strenge Regeln, die Schenkende beachten sollten. Was meist nicht geht: Geld.

Alle Jahre wieder gilt es, Menschen in Büros und Schulen, Zusteller, Postboten, Erzieher oder Pfleger zu beschenken. Darf es lieber ein Gutschein, ein Feinschmecke­rpaket oder gleich Bargeld sein? Doch wem darf man eigentlich was schenken, und welche Regeln gibt es?

Im öffentlichen Dienst ist das Schenken ein rotes Tuch. Beschäftigte dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen, vereinzelt gelten zu Weihnachten aber Ausnahmen. In Hamburg gibt es eine Bekanntmachung zum Umgang mit Geschenken im öffentlichen Dienst, die Details legt die jeweilige Behörde für sich fest. Geldgeschenke sind tabu, es sei denn, es handelt sich um Kleinstbeträge für die Gemeinschaft, etwa für eine Kaffeekasse. Bei Sachgeschenken gilt: In Ordnung sind „geringwertige Aufmerksamkeiten“ wie Reklameartikel, Kugelschreiber, Kalender oder Schreibblocks.

Der Vorwurf: Bestechlichkeit

Jüngst geriet der Leiter des Bezirksamts Nord in die Bredouille. Harald Rösler (SPD) hatte 100 Freikarten für das Rolling-Stones-Konzert im September angenommen. Der Vorwurf: Bestechlichkeit.

Im Strafgesetzbuch wird zwischen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit unterschieden. Bestechlichkeit (§332 StGB) bedeutet, dass ein Geschenk (oder ein immaterieller Vorteil) mit einer Gegenleistung verbunden wird, mit der der Beschenkte seine Dienstpflichten verletzt. Auch ohne Gegenleistung kann das Geschenk zum Verhängnis werden: Strafbare Vorteilsnahme (§331 StGB) begeht, wer für eine dienstliche Tätigkeit für sich oder andere einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Verstöße werden mit empfind­lichen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. (Schieds-)Richtern drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Geschenke für Lehrer nur als Klassengemeinschaft

In Berlin nahm eine Lehrerin eine 200 Euro teure Skulptur als Geschenk der Elternschaft an und musste 4000 Euro Strafe zahlen. Der Fall löste eine bundesweite Debatte über den zulässigen Wert von Schülergeschenken aus. In Berlin gilt für Lehrer jetzt die Obergrenze von 50 Euro, in Hamburg schon von 30 Euro. Geschenkt werden darf aber nur als Klassengemeinschaft, nicht als Elternteil oder einzelne Familie.

Für Hamburgs größten Kita-Träger Elbkinder gilt: Eltern dürfen Erzieher nicht im Alleingang beschenken, gemeinsame Geschenke dürfen nicht mehr als 20 Euro kosten. „Teurere Geschenke sind bis 50 Euro erlaubt und werden der Kita zur Verfügung gestellt oder entsprechend aufgeteilt und verlost“, sagte Elbkinder-Sprecherin Katrin Greyer.

An der Universität Hamburg gilt der Verhaltenskodex gegen Korruption. Kanzler Martin Hecht wies in einem Schreiben seine Mitarbeiter darauf hin, dass kleine Geschenke für den Dienstgebrauch, etwa Massenwerbeartikel, Kugelschreiber, Kaffee, Süßwaren, Mousepads, Blumen oder Bücher unbedenklich seien. Kunstkalender, wertvolle Füllfederhalter und alkoholische Getränke oder Restauranteinladungen außerhalb des „allgemein Üblichen und Angemessenen“ dürften nur nach Absprache angenommen werden. Tabu sind jedes Geld­geschenk und Schecks – auch für die Kaffeekasse.

In den Asklepios-Krankenhäusern kann sich mit Sachgeschenken oder Barem für die Kaffeekasse bedankt werden. „Grundsätzlich dürfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschenke nur annehmen, wenn sie einen Wert von 50 Euro nicht überschreiten“, sagte Sprecher Mathias Eberenz.

Paket Kaffee
Paket Kaffee © getty/istockphoto

Für Postboten und Briefträger halten viele Empfänger in der Weihnachtszeit nach alter Tradition ein kleines Trinkgeld bereit. Annehmen dürfen die Auslieferer offiziell allerdings nichts. „Ausnahmen sind jedoch Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro, sagte Martin Grundler, Sprecher der Deutschen Post, dem Abendblatt.

Bei der Stadtreinigung ist die Ausnahme deutlich kleiner bemessen. Mitarbeiter dürfen Sachgeschenke nur annehmen, „wenn sie vom Kunden als Anerkennung für ihre Arbeit gewährt werden und wenn das Zurückweisen als Unhöflichkeit anzusehen ist“, erklärte Sprecher Reinhard Fiedler. Was das bedeutet? Das Geschenk darf nicht mehr als 2 Euro, zu Weihnachten und Neujahr nicht mehr als 10 Euro gekostet haben. Die Beschäftigten der Müllabfuhr führten kleine Karten mit und verteilten sie an diejenigen, die das mit dem Schenken noch nicht verstanden hatten.

Größere Geschenke als Einnahme versteuern

Anders ist es bei Zeitungszustellern oder bei Reinigungskräften, weil diese nicht in öffentlichen Unternehmen tätig sind. Sind sie selbstständig, müssen die Beschenkten „größere“ Geschenke jedoch versteuern. Was das genau heißt, ist nicht eindeutig geregelt. Bis zu 10 Euro ist aber alles in Ordnung.

Auch wenn Firmen sich untereinander etwas schenken wollen, gelten Regeln, besser gesagt der Paragraf 299. Bestraft wird wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, wer unrechtmäßig einen Vorteil erschleicht. Entscheidend ist, ob das Geschenk die dienstliche Tätigkeit beeinflusst. Viele Unternehmen haben inzwischen ein festes Regelwerk zu der Frage, was ein Mitarbeiter annehmen darf. Nachlesen!

Sollte das Geschenk vorher genehmigt worden sein, kann man als Arbeitnehmer erst einmal nichts mehr falsch machen. Also: vorher oder unverzüglich (!) nach der Annahme beim Vorgesetzten nachfragen.