Hamburg. Mehr Holz, weniger Brandschutz: Neues Gesetz kommt noch 2017. Kritik von CDU und Grundeigentümer-Verband.

Baugenehmigungen sollen in Hamburg künftig nur noch zwei anstatt drei Jahre gültig sein. Das plant nach Informationen des Abendblatts die rot-grüne Koalition, die das Bauen damit beschleunigen will.

Zu diesem Zweck soll die Bürgerschaft am 20. Dezember einer Novellierung der Hamburgischen Bauordnung (HbauO) zustimmen. Neu ist auch, dass beim Ausbau des Dachgeschosses künftig kein Aufzug mehr eingebaut werden muss. „Wir wollen damit einen Anreiz schaffen, vor allem im Bereich des Wohnungsbaus genehmigte Bauvorhaben möglichst zügig zu realisieren“, sagt der SPD-Stadtentwicklungsexperte Dirk Kienscherf.

20.632 Baugenehmigungen wurden noch nicht genutzt

Zu der Entscheidung habe auch beigetragen, dass der „Bauüberhang“ zugenommen habe. Im vergangenen Jahr wurden 20.632 neue Wohnungen genehmigt, aber bisher noch nicht gebaut. „Das ist ein neuer Spitzenwert und natürlich nicht in unserem Inter­esse, weil ja dringend Wohnraum benötigt wird“, sagt Kienscherf.

Bislang gilt: Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit dem Bau begonnen wird beziehungsweise die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen waren. Nun wird der Zeitraum auf zwei Jahre reduziert. Das kritisieren die Immobilienwirtschaft und CDU-Stadtentwicklungsexperte Jörg Hamann. Er sagt: „Die Verkürzung der Geltungsdauer führt gerade in der jetzt schon vollkommen überheizten Baukonjunktur zu einem weiteren Druck. Das ist wie Öl ins Feuer gießen.“

Nicht auf alle Verzögerungen haben Bauherren Einfluss

Der CDU-Politiker sieht folgendes Problem: „Wenn Baugenehmigungen nicht ausgenutzt werden, liegt dies in erster Linie an Verzögerungen des Bauvorhabens, auf die die Bauherren überhaupt keinen Einfluss haben.“ So seien häufig zusätzliche behördliche Genehmigungen erforderlich. Zudem sei es schwierig, heute noch „Bauunternehmer zu bezahlbaren Preisen zu finden“.

Auch Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg, sieht keine Vorteile durch die neue Regelung: „Es wird doch nicht schneller gebaut, nur weil die Baugenehmigung künftig nach zwei Jahren unwirksam wird. Denn entweder wird nicht gebaut, weil der Eigentümer zurzeit gar nicht bauen will, oder es wird nicht gebaut, weil noch Einzelheiten des Bauvorhabens ungeklärt sind.“ Im ersten Fall bringe der Zeitdruck nichts, im zweiten Fall sei er kontraproduktiv.

SPD-Experte sieht nur Vorteile in Bauordnungs-Novellierung

Deutliche Kritik kommt auch von Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Nord im Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Er sagt: „Der Weg führt in die falsche Richtung. Mit diesem Beschuss unterstellt die Politik der Wohnungswirtschaft, dass sie vorsätzlich die Umsetzung von Baugenehmigungen hinauszögert. Dagegen verwahrt sich der BFW Nord mit aller Entschiedenheit.“

Unterdessen sieht SPD-Stadtentwicklungsexperte Dirk Kienscherf nur Vorteile durch die Novellierung der Bauordnung: „Die umfangreiche Änderung wird für die Praxis des Wohnungsbaus in der Hansestadt erhebliche Erleichterungen mit sich bringen. Sie beruhen überwiegend aus ganz praktischen Erfahrungen aus den Baugenehmigungsverfahren.“

Auch die Grünen sind zufrieden: „Hamburg ist mit der neuen Bauordnung bundesweit Vorreiter und damit ein Vorbild für ein zukunftsfähiges Bauen“, sagt Stadtentwicklungsexperte Olaf Duge.

Das soll sich ändern:


Ausbau von Dachgeschossen

Wer künftig das Dachgeschoss ausbaut oder eine Immobilie aufstockt, muss keinen Fahrstuhl mehr einbauen. Damit sollen die Bauherren laut Kienscherf zu einer „Nachverdichtung im Bestand motiviert werden.“


Mehr Holz

Das Bauen mit Holz soll gefördert werden. Das Material darf künftig für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern genutzt werden, bisher waren in der Regel nur sieben Meter erlaubt.


Baumschutz

Künftig soll im Zuge der Zulässigkeitsprüfung des Bauvorhabens auch der Baumbestand mit einbezogen werden – und dann bereits entschieden werden, ob Fällgenehmigungen möglich sind.


Barrierefreier Wohnraum

Neu ist, dass barrierefrei erreichbare Wohnungen nicht mehr in ein und demselben Geschoss entstehen müssen. Sie können künftig auch über mehrere Etagen verteilt werden.


Brandschutz

Bisher waren sogenannte Brandwände selbst dann erforderlich, wenn die Nachbarhäuser auf demselben Grundstück standen. Jetzt sind nur Trennwände nötig, die „ausreichend lange widerstandsfähig“ gegen Feuer sind.