Hamburg. Eingekrachte Konstruktion in der Wandelhalle trifft zwei Jugendliche. Betreiber spricht von Baumangel, Bundespolizei ermittelt.
Die fünf Meter breite Deckenkonstruktion aus Gips und Stahl liegt auch am Dienstagmittag noch auf dem Boden des Obergeschosses im Hauptbahnhof. Eine Metallstange ragt aus der Wand. Die Unglücksstelle ist abgesperrt.
Es war Montagmittag, 13 Uhr, als die Decke mit einem lauten Knall auf die Fliesen krachte. Zwei 17 Jahre alte Mädchen wurden zwischen McDonald’s und Schweinske von der herabstürzenden Verkleidung getroffen und von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Eine der Jugendlichen wurde laut Bundespolizei von den Deckenteilen erfasst und zu Boden geworfen. Obwohl sie während des Einsturzes am Rand und nicht mittig unter der Decke des Durchgangs gestanden hatte, wurde sie von den Teilen getroffen. Ihre Freundin wurde von den Teilen nur gestreift und konnte der anderen helfen. Beide Mädchen konnten inzwischen wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Bundespolizei hat Ermittlungen aufgenommen
Während Daniel Martens, Sprecher der Wandelhalle, von einem verdeckten Baumangel als Unfallursache ausgeht, ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung. „Wir warten die Untersuchungen des Eisenbahn-Bundesamts ab. Anhand der Ergebnisse wird sich herausstellen, ob der Verdacht aufrechterhalten werden kann“, sagt Rüdiger Carstens, Sprecher der Bundespolizei.
Aus Sicherheitsgründen bleiben die Lokale McDonald’s und Schweinske am frühen Dienstagmorgen zunächst geschlossen. Sämtliche Durchgänge zu beiden Filialen werden durch rot-weiß gestreifte Warnbänder und hohe Metallzäune abgesperrt. Der sonst so belebte Bereich des Hauptbahnhofs bleibt nahezu menschenleer – nur ein Prüfer des Eisenbahn-Bundesamts, Ermittler der Bundespolizei sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter der betreffenden Restaurants sind an der Unglücksstelle. Im übrigen Bahnhofsgebäude nehmen die Passanten keine Notiz von dem Unfall.
Netz soll Loch in der Decke abdecken
Seit 7 Uhr früh warten die McDonald’s-Mitarbeiter in der Wandelhalle bereits auf ihren Dienstbeginn. Vergeblich. Zumindest das Schweinske kann seine Arbeit wieder aufnehmen. Die Mitarbeiter betreten das Restaurant, decken die Tische ein, zeigen sich aber nicht beunruhigt von den Geschehnissen. Gegen 13 Uhr geht der Betrieb wieder los.
Noch am Abend hängt an der Tür der Fast-Food-Kette nebenan ein Schild mit der Information: „Aufgrund einer technischen Betriebsstörung bleibt die Filiale heute geschlossen.“ Seit Montagnachmittag dürfen Mitarbeiter und Kunden die McDonald’s-Filiale auf Anordnung eines Sachverständigen des Eisenbahn-Bundesamts nicht mehr betreten.
Die eingestürzte Verkleidung wird im Laufe des Dienstags beseitigt. Zurückgeblieben ist lediglich ein großes Loch in der Decke, über das laut Wandelhallen-Sprecher Martens zunächst ein Netz gespannt werden soll. Da es in beiden betroffenen Lokalen andere Trägerdecken gebe als im Durchgang, bestehe keine weitere Einsturzgefahr, betont er. Der Betrieb könne ohne Bedenken wieder aufgenommen werden.
Unfallursache bleibt weiter ungeklärt
Ein vom Eisenbahn-Bundesamt beauftragter Ingenieur hat die Gebäudedecken von McDonald’s und Schweinske am Dienstag überprüft. Ob auch andere Bereiche des Hauptbahnhofs schon kontrolliert wurden oder noch kontrolliert werden sollen, wurde vom Betreiber auf Anfrage des Abendblatts noch nicht beantwortet.
Auch viele weitere Fragen sind nach dem Vorfall offen: In welchen Bereichen des Hauptbahnhofs wurde das Material der eingestürzten Decke sonst noch verbaut? Sind möglicherweise andere Bereiche ebenfalls einsturzgefährdet?
Die Ergebnisse der Untersuchungen des Eisenbahn-Bundesamts lagen am Dienstagabend offiziell noch nicht vor. Die genaue Unfallursache bleibt damit weiter ungeklärt. Ob in den kommenden Tagen noch weitere Überprüfungen stattfinden sollen, fraglich. Nach Aussage der Bundespolizei können die abgesperrten Bereiche nach entsprechenden Gutachten und Ausschluss der Gefährdungslage behördlich wieder freigegeben werden. Die Ermittlungen der Bundespolizei hinsichtlich des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung gegen „unbekannt“ dauern unterdessen weiter an.