Hamburg. Immobilienunternehmen verpasst Fristen für Überseequartier. Das Projekt ist technisch und rechtlich kompliziert.

Im südlichen Überseequartier soll Hamburgs größtes Einkaufquartier mit bis zu 200 Läden entstehen. Auch drei Hotels, Büros, Wohnungen und ein Kreuzfahrtterminal mit 10.000 Quadratmetern Fläche sowie ein Kino hat das Unternehmen Unibail- Rodamco­ geplant. Zurzeit wird an der Baugrube für das Milliardenprojekt in der HafenCity gearbeitet, doch nach Abendblatt-Informationen gibt es erste Schwierigkeiten: Denn bislang wurde nur am 6. Juli 2016 der Antrag auf Herstellung der Baugrube von den Projektentwicklern gestellt und von der Stadt genehmigt. Weitere Bauanträge für das Großprojekt liegen bislang nicht vor, hätten jedoch bis zum 23. September dieses Jahres bei der Stadtentwicklungsbehörde gestellt werden müssen.

Deshalb hat die Stadt die Frist bis zum 23. März 2018 verlängert. Wenn dann keine entsprechenden Anträge von Unibail-Rodamco vorliegen, müsste das Immobilienunternehmen eine Vertragsstrafe bezahlen. Die Höhe ist nicht bekannt.

Möglich sind Vertragsstrafen

Das geht hervor aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Jörg Hamann. Auf Abendblatt-Anfrage sagte Unibail-Rodamco-Geschäftsführer Michael Hartung: „Es liegt in unserem ureigenen Interesse, schnellstmöglich mit den Hochbauarbeiten im südlichen Überseequartier beginnen zu können. Wir arbeiten daher zielstrebig und gewissenhaft an der Finalisierung aller nötigen Bauanträge und werden die im Vertrag vereinbarten Fristen so einhalten, dass keine Vertragsstrafen anfallen.“

Die Verzögerungen, so geht es aus der Antwort des Senats auf die CDU-Anfrage hervor, seien mit der technischen und rechtlichen Komplexität des Bauvorhabens begründet. Das kritisiert CDU-Politiker Hamann: „Die Komplexität und Risiken waren allen bekannt und haben sich nicht geändert.“ Unterdessen hält Unibail-Rodamco am Zeitplan fest, die Fertigstellung ist für 2021 geplant.

Anwohnerprotest gegen Einkaufszentrum abgewiesen

Keinen Erfolg hatten die Wohnungseigentümer aus der HafenCity, die beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag für einen Baustopp eingereicht hatten. Der Antrag der Anwohner ist bereits im August durch das Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Die daraufhin erhobene Beschwerde der Anwohner ist am 13. Oktober durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.