Hamburg. Der Präsident der Bundesärztekammer fordert die Staatsanwaltschaft auf, in Revision zu gehen. Das Urteil sei nicht nachvollziehbar.

Als „nicht nachvollziehbar“ hat der Präsident der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammer Hamburg, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, den Freispruch für einen Arzt in einem Prozess um Sterbehilfe bezeichnet. Montgomery: „Der Fall verdeutlicht, wie wichtig und richtig die Entscheidung war, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Die beiden Frauen hatten keine todbringende unheilbare Erkrankung, sie wollten niemandem zu Last fallen und hatten lediglich Zukunftsängste. Das Geschäft mit der Angst vor dem Leid in der letzten Lebensphase ist ethisch nicht vertretbar und die Beteiligung daran ist eines Arztes unwürdig. Den Menschen Zukunftsängste zu nehmen und sie auf ihrem Weg im Alter zu begleiten, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen sollten.“

Das Landgericht hatte den Arzt, der den beiden 81 und 85 Jahre alten Frauen ein todbringendes Medikament beschafft hatte und während ihres Suizids bis zum Schluss bei ihnen war, freigesprochen. Maßgeblich begründete die Kammer das damit, dass die Frauen ihren Suizid „ langfristig geplant“, die Entscheidung „bewusst getroffen“ und sich „freiverantwortlich selbst getötet“ hätten. In einer Patientenverfügung hatten sie ausdrücklich geschrieben, dass sie Wiederbelebungsmaßnahmen nicht wollen.

Aufgabe von Ärzten sei es, Leben zu erhalten

Montgomery verweist auf einen Beschluss des Deutsche Bundestags aus dem Jahr 2015, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Außerdem regelten die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern bundesweit einheitlich, dass es die Aufgabe von Ärzten sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Montgomery fordert: „Die Staatsanwaltschaft muss in die Revision gehen, denn Ärzte sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben.“