Hamburg. Der gebürtige Tschetschene wurde in Hamburg festgenommen. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen.
Er schloss sich dem IS in Syrien an und lernte den Umgang mit Waffen wie der Kalaschnikow und einer Panzerfaust: Folgt man diesen Vorwürfen aus der Anklage, die Islam V. jetzt vor den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gebracht hat, hat der 25-Jährige geraume Zeit in Ausbildungscamps der Terrororganisation verbracht. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem aus Tschetschenien stammendem Mann Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.
Laut Ermittlungen kam Islam V. im Jahr 2001 nach Deutschland und lebte bis September 2008 in Hamburg, danach mehrere Jahre in Schweden und Russland. Im Frühjahr 2014 reiste er dann zunächst in die Türkei und ging schließlich Ende Mai 2014 nach Syrien zum IS. In insgesamt vier Ausbildungscamps trug der Mann demnach Uniform und erhielt eine umfassende Einweisung in den Umgang mit Kriegswaffen.
Transport von Waffen und Munition
Darüber hinaus sei Islam V. mit einem Sportprogramm auf Kampfsituationen vorbereitet worden und habe an Koranstunden teilgenommen, so die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Zudem habe der 25-Jährige beim Transport von Waffen und Munition geholfen und sei bei mindestens vier Gelegenheiten im Wachdienst eingesetzt worden.
Nach einem Aufenthalt in einem Lager für IS-Kämpfer nahe Raqqa, wo Islam V. den Ermittlungen zufolge der Brandstiftung beschuldigt wurde, soll der Angeklagte rund zwei Wochen in IS-Gefängnissen verbracht haben. Aus der Haft herausgekommen ist er offenbar durch die Hilfe eines Freundes der Familie.
Angeklagter angeblich schizophren
Wie es in der Anklage heißt, habe ihn dieser Mann, möglicherweise gegen eine Geldzahlung, im Oktober 2014 abgeholt und in die Türkei zurückgebracht. Der Angeklagte soll dann zunächst nach Russland zurückgegangen und im März vergangenen Jahres nach Hamburg gekommen sein. Den Ermittlungen zufolge hatte der 25-Jährige seit seiner Rückkehr nach Deutschland keinen Kontakt mehr zum IS oder zu Islamisten. In der Hansestadt wurde Islam V. am 5. Mai 2017 festgenommen, seitdem ist er in Untersuchungshaft.
Mit scheuem Blick verfolgte der bärtige, trainiert wirkende Angeklagte dem Auftakt des Verfahrens, antwortete bereitwillig auf Fragen zu seinen Personalien. Der 25-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe umfassend gestanden. In dem Verfahren wird es auch um eine mögliche Einweisung des Mannes in ein psychiatrisches Krankenhaus gehen. Laut einem Gutachten leidet er an einer psychischen Erkrankung, der Schizophrenie. Deshalb geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass die Schuldfähigkeit des 25-Jährigen zur Tatzeit erheblich vermindert war.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Auf Antrag der Verteidigung schloss der Strafsenat nach Anklageverlesung die Öffentlichkeit für die Dauer des Prozesses aus. Lediglich die Urteilsverkündung wird wieder öffentlich sein. In dem Prozess würden überwiegend die Motivlage und auch die Frage der Schuldfähigkeit beziehungsweise der Erkrankung von Islam V. Thema sein und damit vor allem Dinge, die laut Gerichtsverfassungsgesetz besonders schutzwürdig sind, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Aussagebereitschaft des Angeklagten hänge von einem geschützten Raum ohne Öffentlichkeit ab. Bislang sind acht weitere Verhandlungstermine bis Ende November anberaumt.