Hamburg. Die Stadt hatte im Dezember 2016 Genehmigungen zum Bau der Reihenhäuser und von zwei Verwaltungsgebäuden erteilt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau von 112 Reihenhäusern zur Unterbringung von Flüchtlingen im Öjendorfer Park (Haferblöcken) zu verhindern. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des BUND jetzt zurückgewiesen. Die Stadt hatte im Dezember 2016 zwei Genehmigungen zum Bau der Reihenhäuser und von zwei dreigeschossigen Verwaltungsgebäuden an der Straße Haferblöcken auf rund vier Hektar erteilt.
Beschwerde gegen Beschluss zurückgewiesen
Die Baugenehmigungen beinhalten nach Angaben des Gerichts eine „Befreiung von der geltenden bauplanerischen Ausweisung“. Der BUND hatte gegen diese Genehmigungen Widerspruch eingelegt und um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht gebeten. Dieses lehnte schon im Juni den Antrag ab, weil die Baugenehmigung nicht gegen Umweltvorschriften verstoße. Die Beschwerde gegen den Beschluss hat nun das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Begründung: Die vom BUND dargelegten Gründe rechtfertigten keine andere Entscheidung.
Reihenhäuser für 250 Flüchtlinge
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts bestehe keine Verpflichtung, vor Erteilung der Baugenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Einwendungen seien nicht geeignet, die Baugenehmigungen und die darin enthaltenen „Ausgleichsanordnungen für naturschutzrechtliche Eingriffe“ oder das den Genehmigungen zugrunde liegende Artenschutzrechts-gutachten infrage zu stellen. Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts könne der Bau der Flüchtlingsunterkunft weitergehen. Die Reihenhäuser sind für 250 Flüchtlinge vorgesehen. Später sollen noch 550 gewöhnliche Wohnungen gebaut werden.