Gastronomiefachkraft legte Arbeit nieder, weil sie sich vom Chef diskriminiert fühlte. Doch das war für das Urteil nicht relevant.

Hamburg. Die Kündigung eines 23 Jahre alten Angestellten der Restaurantkette Block House, der vorzeitig seine Arbeit niederlegte, weil er sich diskriminiert fühlte, ist unwirksam. Das Arbeitsgericht Hamburg gab am Mittwoch der Klage von Emre Canbaz gegen seine Entlassung statt. Ausgangspunkt der Kündigung war ein Streit des Mitarbeiters der Restaurantfiliale an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek mit dem Betriebsleiter, nach dem Canbaz seine Arbeit am 7. Mai dieses Jahres drei Stunden vor dem regulären Ende abbrach.

Der 23-Jährige gibt an, an jenem Sonntag nach diskriminierenden Worten seines Chefs nicht mehr in der Lage gewesen zu sein, seine Arbeit fortzusetzen. Er hatte in der Pause mit einem Kollegen auf Türkisch gesprochen. Daraufhin habe der Betriebsleiter ihm untersagt, sich in seiner Muttersprache zu unterhalten.

Block House weist die Vorwürfe zurück. Dem Unternehmen zufolge habe es eine „lautstarke Diskussion“ der beiden türkischsprachigen Mitarbeiter gegeben. Der Betriebsleiter habe daraufhin darum gebeten, auf Deutsch weiterzusprechen, um die Unterhaltung verstehen zu können. Später habe Canbaz die Arbeit trotz Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen frühzeitig verlassen.

Block House will in Berufung gehen

Für das Urteil des Gerichts spielte die Debatte über den Gebrauch der türkischen Sprache allerdings keine Rolle. „Der Sachverhalt wurde streitig dargestellt“, sagte die Richterin. Vielmehr sei die Kündigung unverhältnismäßig, da es bisher keine Belege über frühere Versäumnisse des langjährigen Mitarbeiters gebe, hieß es zur Begründung.

Die am Mittwoch gefallene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Block House kündigte bereits durch seinen Anwalt an, in Berufung zu gehen. Für die Dauer der Berufung könnte Emre Canbaz nun vorerst eine Weiterbeschäftigung bei Block House verlangen. Einen Antrag auf Unzumutbarkeit und eine damit verbundene Abfindung ist bisher nicht gestellt worden.