Hamburg. Anschlag auf Amtsgericht, Staatsschutz ermittelt. Pressefotograf angegriffen, Gejohle im Saal. Italiener erhält Bewährungsstrafe.
Farbattacken und ein Angriff auf einen Presse-Fotografen: Rund um einen weiteren Prozess gegen einen mutmaßlichen G20-Randalierer ist es am Donnerstag zu Zwischenfällen am Amtsgericht Altona gekommen. Gegen 6.15 Uhr wurden bis zu vier mit Farbe gefüllte Flaschen sowie Steine gefunden, die Unbekannte gegen die Fassade des Gerichtsgebäudes geschleudert haben müssen. Dadurch wurden die Eingangstür und Scheiben beschädigt. Ob die Tat mit dem aktuellen G20-Prozess in Zusammenhang steht, ist jedoch unklar. Da die Polizei von einer politisch motivierten Tat ausgeht, hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.
Auf dem Gerichtsflur griffen später dann Zuschauer in Gegenwart dreier Justizbeamter einen Pressefotografen an und beschädigten dessen Ausrüstung.
Richter hebt Haftbefehl auf
Am Donnerstag hatte sich ein 32 Jahre alter Italiener vor dem Amtsgericht wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie des Angriffs auf Polizeibeamte verantworten müssen. Verurteilt wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Der Angeklagte L. hatte gestanden, am 7. Juli am Schulterblatt auf Höhe der Roten Flora einen Stein und eine Flasche auf Polizisten geworfen zu haben. Während ein Teil des auf dem Boden zersplitterten Steins einen Beamten schmerzhaft am Fuß traf, verfehlte die Flasche die Köpfe der Polizisten nur knapp.
Der Richter sprach L. des Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, hob den Haftbefehl aber auf. Die knapp 30 Zuschauer applaudierten und jubelten bei der Urteilsverkündung. Der Beschluss des Richters, eine DNA-Probe des Angeklagten nehmen zu lassen, wurde dagegen mit Buh-Rufen quittiert. Für den Prozess gab es verstärkte Sicherheitsvorkehrungen, aus dem Saal war mitunter lautes Gejohle zu vernehmen.
Italiener erhält Bewährung und Geldstrafe
Bereits am Mittwoch war in Altona ein 30 Jahre alter Landsmann zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. Das Gericht sprach ihn des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte dieselbe Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts am Abend des 7. Juli im Schanzenviertel aus einer größeren Gruppe heraus zwei Flaschen auf Polizisten geschleudert. Die Beamten wurden im Kopf- und Brustbereich getroffen, blieben aber vermutlich dank ihrer Schutzausrüstung unverletzt. Nach der Festnahme wurden bei dem Angeklagten eine Gasmaske und eine Taucherbrille gefunden. Die Zeugenaussage eines verdeckten Ermittlers und Videoaufnahmen überzeugten das Gericht von der Schuld des Angeklagten.
Österreicher schweigt nach Kopftreffer
In einem weiteren G20-Prozess vor dem Amtsgericht Altona gegen einen Österreicher schilderten zwei Zeugen die schlimmen Folgen eines Flaschenwurfs. Der Angeklagte habe am 4. Juli in Ottensen mit ihm und seinen Begleitern gesprochen, dann aber unvermittelt eine Flasche in Richtung eines Polizeiautos geworfen, sagte einer der Zeugen nach Angaben des Gerichtssprechers.
Die Flasche habe eine Frau am Kopf getroffen. Darum sei er sogleich zur Polizei gegangen, die den Mann festnahm. Die durch den Wurf am Kopf verletzte Frau sagte: „Ich hörte die Glocken im Kopf läuten.“ Die 50 Jahre alte Pädagogin war an jenem Abend mit einer Freundin unterwegs gewesen, ohne an einem Protest gegen das Gipfeltreffen teilzunehmen. Wegen der Kopfverletzung war sie gut zwei Wochen krankgeschrieben.
Dem 23-Jähriger aus Österreich wird gefährliche Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung vorgeworfen. Er äußerte sich zunächst nicht. Seine Verteidigerin stellte den Antrag, vier weitere Zeugen zu hören. Die Polizisten sollen bestätigen, dass der Angeklagte bei seiner Festnahme betrunken war. Der Prozess soll am 12. Oktober fortgesetzt werden.