Hamburg. Wie Komiker Otto Waalkes, Sängerin Sarah Connor und Schauspieler Axel Prahl abgestimmt haben.

Sängerin Sarah Connor ("Augen auf"!) tut es. Komiker Otto Waalkes auch. Und "Tatort"-Schauspieler Axel Prahl auch. Besser gesagt: Diese Promis haben es längst getan und ihr Kreuzchen für die Bundestagswahl am 24. September gemacht - per Briefwahl.

Der gebürtige Ostfriese Otto Waalkes twitterte am Sonnabend: "Hab heute meine Briefwahlunterlagen ausgefüllt." Nun ja, der Tweet soll ein bisschen lustig sein. Aber Otto hat nicht ernsthaft Lotto gespielt, sondern eine Partei gewählt.

Wie es zur Briefwahl bei Sarah Connor kam

Sängerin Sarah Connor macht sich ebenfalls für die Briefwahl stark. "Meine Mutter lag mir seit Tagen in den Ohren! Beantrage doch Briefwahl! Ja ja... Recht hat sie!", schrieb die 37-Jährige auf Facebook.

Dieses Foto von der Briefwahl hat Sarah Connor gepostet
Dieses Foto von der Briefwahl hat Sarah Connor gepostet

"Bevor ich es vergesse, habe ich lieber schon mal gewählt!" Dazu postete sie ein Foto beim Einwurf in den Briefkasten. Dabei forderte sie ihre Fans auf, wählen zu gehen. "Dass so ein Honk wie Trump in Amerika Präsident geworden ist, liegt auch zum großen Teil daran, dass so viele nicht GEGEN ihn gestimmt haben, nein, nämlich GAR NICHT gewählt haben!", so die Sängerin. Jeder müsse den eigenen Kopf und Verstand benutzen.

Axel Prahl in der  Aktion einer Regionalzeitung
Axel Prahl in der Aktion einer Regionalzeitung © Märkische Oderzeitung

Appell von Axel Prahl

Bereits am 7. September postete der Schauspieler Axel Prahl bei Facebook: "Ich habe gerade per Briefwahl meine Kreuzchen abgegeben. Bitte geht wählen!" Bei einer Aktion einer märkischen Zeitung gab er dieses Statement ab: "Wer nicht zur Wahl geht, unterstützt die Rechen. Denn die gehen garantiert."

Briefwahl in Hamburg

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 22. September, 18 Uhr, bei den Wahldienststellen der Hamburger Bezirke beantragt werden. Auch am Wahltag selbst, dem 24. September, kann bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden – dann allerdings unter Angabe eines Grundes wie etwa einer plötzlichen Erkrankung, die den Gang zum Wahllokal unmöglich macht.