Hamburg. 21-Jähriger und 19 Jahre alter Komplize scheiterten mit Überfällen in Oststeinbek und auf dem Kiez. Dennoch wurden sie bestraft.

Zweimal war der Clownmasken-Räuber an derselben Kassiererin gescheitert. Zweimal hatte er sie mit einer Waffe bedroht und zur Herausgabe des Bargeldes zwingen wollen. Und zweimal sagte die Kassiererin nein und schlug ihm am Ende noch die Waffe aus der Hand. Jetzt wurde der erfolglose Horror-Clown Rino R. (21) aus Oststeinbek zu drei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sein Komplize Julian F. (19) aus Hamburg kam mit Bewährung davon.

Diese Nordoel-Tankstelle an der Möllner Landstraße in Oststeinbek war Ziel des ersten Überfalls
Diese Nordoel-Tankstelle an der Möllner Landstraße in Oststeinbek war Ziel des ersten Überfalls © BGZ | Susanne Tamm

„Los jetzt“, hatte R., beim ersten Überfall noch allein in der Oststeinbeker Tankstelle, die Kassiererin anweisen wollen. Mit der Waffe wies er auf die Kasse. Doch sie entgegnete nur trocken: „Es lohnt nicht.“ Trotzdem öffnete sie die Kasse nicht. R. konnte ihrem Nein nichts entgegensetzen und zog unverrichteter Dinge wieder ab. Beim zweiten Versuch hatte er dann Verstärkung dabei.

Doch auch mit dem Komplizen Julian F. ließ sich die Frau an der Kasse nicht einschüchtern. Im Gerangel mit den Räubern gelang es ihr sogar, R. die Waffe aus der Hand zu schlagen. Beide Täter flüchteten ohne Beute.

Weiterer Überfallversuch auf dem Kiez

Auch auf dem Kiez mussten sie sich einige Wochen später bei ihrem Überfall auf einen 26-Jährigen mit einem Teilerfolg begnügen. Das Opfer, an der Bernhard-Nocht-Straße bedroht mit Elektroschocker, Schlagring und Pistole am Kopf, weigerte sich standhaft, seinen Laptop herzugeben. Nur das Portemonnaie schien ihm verzichtbar zu sein.

Vor Gericht zeigte R. Reue und entschuldige sich bei seinen Opfern. Auf Nachfrage von Richterin Anne Meier-Göring bestätigte er auch, dass sich die Taten nicht gelohnt hätten. Doch ist R. kein unbeschriebenes Blatt. Er war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, war rechtskräftig verurteilt worden und hatte auch gegen Bewährungsauflagen verstoßen.

Unter Einbeziehung zweier früherer Gerichtsurteile gegen ihn erklärt sich die Gesamtstrafe von drei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Die Richterin blieb nur wenige Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Strafmindernd wirkte sich aus, dass die Waffe bloß eine ungeladene Softair-Pistole war.

Julian F., der zwei der drei Taten mit verübte, erhielt ein Jahr und acht Monate Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.