Hamburg. Der Beamte hatte gegen vorheriges Urteil Berufung eingelegt – die Staatsanwaltschaft ebenfalls, sie hält die Strafe für zu gering.

Manche Szenen sind einige Minuten lang. Andere ziehen sich über mehr als eine Stunde hin. Und sie alle zeigen den sexuellen Missbrauch von Kindern, manche elf oder zwölf Jahre alt, andere Mädchen und Jungen sind im Grundschulalter, sogar Kleinkinder und auch Babys sind dabei. Das Leid dieser Opfer - mag vermag es sich nicht vorzustellen.

Armin F. (Name geändert) hatte etliche solcher entsetzlicher Missbrauchsvideos auf seinem Computer gehortet. Fast 60 Stunden umfasst das Material, das auf dem Rechner des Hamburgers sichergestellt wurde, bei ihm, einem Polizeibeamten. Einem Mann also, dessen Beruf es ist, Straftaten zu verhindern und aufzuklären.

Polizist soll tausende Kinderpornos besessen haben

Nun steht der 59-Jährige vor Gericht, weil er zwischen 2009 und 2013 an mehr als 100 Tagen über eine Internet-Tauschbörse Videos mit Kinderpornografie heruntergeladen und auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben soll. Darüber hinaus soll er 25 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und weitere 5351 kinderpornografische Bild- und Videodateien auf seinen Datenträgern gespeichert haben.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts, das ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt hatte, ist der Polizist in Berufung gegangen, über die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wird. Auch die Staatsanwaltschaft hatte das ursprüngliche Urteil angefochten - weil sie das Strafmaß für zu niedrig hält. Schon seit Langem ist Armin F. vom Dienst suspendiert, bezieht aber, wie es im Urteil des Amtsgerichts heißt, weiterhin 2400 Euro netto.

Angeklagter räumt erstmals die Vorwürfe ein

Lange Zeit hat der Polizist die Taten abgestritten. Der beleibte 59-Jährige mit dem blassen Teint hatte im ersten Prozess über seinen Verteidiger angegeben, andere Männer müssten die Dateien, die überwiegend schweren Missbrauch zeigen, heruntergeladen haben, und dies ohne sein Wissen. Er sei homosexuell und habe immer wieder Stricher bei sich zu Hause gehabt, die auch Zugang zu seinem Computer gehabt hätten. Jetzt endlich, im Berufungsverfahren vor dem Landgericht, räumt der Polizeibeamte über seinen Verteidiger die Taten ein. „Es trifft zu, dass ich die Dateien heruntergeladen und in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt habe“, heißt es in der Einlassung.

Es sei ihm jetzt erst gelungen, sich mit seinen Taten „auseinanderzusetzen“ und sich „ihre Abscheulichkeit einzugestehen“. Ferner spricht der Angeklagte vom „Leiden der Kinder“. Er wolle zum Ausdruck bringen, „dass mir die Taten unendlich leid tun“. Er habe aber ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Neigungen nicht mehr im Griff gehabt. „Als Polizeibeamter bin ich in fortwährendem Konflikt mit mir selbst.“ Er sei kraft seines Amtes zuständig dafür, Leiden von Menschen abzuwenden. Gleichwohl habe er diese Taten begangen. „Ich konnte meinen Kollegen nicht mehr in die Augen sehen.“ In der Erklärung betont der Angeklagte über seinen Verteidiger allerdings: „Ich habe nie ein Kind angefasst.“ Während all dieser Worte sitzt der 59-jährige Armin F. wie versteinert da, mit schmalen Lippen und starrem Gesicht. Er sei zur Zeit in Behandlung im Krankenhaus, heißt es, es bestehe Suizidgefahr.

Urteil könnte Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten

Vor dem Amtsgericht hatte Armin F. noch über seinen Verteidiger angegeben, er sei unschuldig. Er sei ja Polizeibeamter und „verabscheue als solcher Kinderpornografie per se". Ein Sachverständiger hatte indes nach Auswertung der Rechner des Angeklagten festgestellt, dass gleichzeitig beim Herunterladen von Kinderpornos unter dem Namen von Armin F. am selben Rechner unter anderem Mails geschrieben und Onlinebanking gemacht wurde.

Die Hoffnung des Angeklagten mag sein, mit dem Geständnis jetzt vor dem Landgericht eine Strafe zu bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Entscheidend dürften auch die möglichen beamtenrechtlichen Konsequenzen sein: Alle Strafen, die zwölf Monate oder mehr betragen, würden die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst und den Verlust seiner Pensionsansprüche bedeuten.