Hamburg. Abrechnungen sowohl von Groß- als auch Einzelvermietern enthalten immer wieder Fehler – häufig zum Nachteil der Mieter.

Der Mieterverein zu Hamburg hat den Mietern geraten, die jährliche Betriebskostenabrechnung nach Erhalt umgehend zu prüfen. „Jeder Mieter, der die Abrechnung nicht innerhalb von zwölf Monaten beanstandet und notfalls eine Belegprüfung vornimmt, verliert alle Ansprüche und geht leer aus“, sagte Vereinschef Siegmund Chychla am Dienstag in Hamburg. Das gelte auch für die Nebenkosten, die nach Mietvertrag oder Gesetz nicht geschuldet würden.

Siegmund Chychla (v.l.), Dr. Lisa Rödel und Anna Salewski vom Mieterverein zu Hamburg
Siegmund Chychla (v.l.), Dr. Lisa Rödel und Anna Salewski vom Mieterverein zu Hamburg © Oliver Schirg

Von den rund 936.000 Wohnungen werden in Hamburg mehr als 700.000 Wohnungen vermietet. Der Mieterverein geht davon aus dass gut die Hälfte der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft ist. Der Hamburger Landesverband führt nach eigenen Angaben jedes Jahr gut 65.000 Mietrechtsberatungen durch – rund ein Drittel davon zu den Betriebskostenabrechnungen. Die Beratungspraxis zeige, dass Abrechnungen sowohl von Groß- als auch Einzelvermietern immer wieder Fehler enthalten würden. Das Besondere in dieser Zeit: Weil viele Abrechnungen aufgrund der gesunkenen Energiepreise mit einem Guthaben enden, lasse nur ein Teil der Mieter ihre Abrechnungen prüfen.