Hamburg. Hamburger Unternehmen sehen neue Gefahr für die Elbvertiefung. Die geplante Schutzgebietsverordnung enthält viele Verbote.

Eigentlich sollten nur noch ein paar Verbesserungsarbeiten an den Plänen erfolgen, bevor die Behörden die Elbvertiefung in Angriff nehmen können. Doch jetzt sieht die Hamburger Hafenwirtschaft das ganze Projekt in Gefahr. Der Anlass: Niedersachsen will in der Elbmündung ein neues Naturschutzgebiet ausweisen. Dabei drückt die noch amtierende rot-grüne Landesregierung aufs Tempo. Sie will das Verfahren noch vor den Neuwahlen am 15. Oktober abschließen.

Das neue Naturschutzgebiet „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ soll Watt- und Wasserflächen von Cuxhaven bis Freiburg an der Elbe einbeziehen und 8455 Hektar umfassen. Niedersachsen bezeichnet das Gebiet als bedeutendes Nahrungs-, Aufzuchts-, und Mausergebiet für zahlreiche Watt- und Wasservögel. Auch wandernde Fischarten sowie Schweinswale und Seehunde müssten dort geschützt werden.

Schutzgebietsverordnung enthält viele Verbote

Die geplante Schutzgebietsverordnung enthält viele Verbote. Zum Beispiel darf dort kein Schlick mehr ausgebaggert werden. Das könnte sich aufs Fahrwasser von Schiffen mit Ziel Hamburg auswirken. Zudem umfasst das geplante Schutzgebiet einen Teil der Medemrinne. Das ist ein Priel in der Elbmündung, der zentraler Bestandteil des Projekts Elbvertiefung ist. Hier soll Baggergut gelagert werden.

Hamburgs Hafenwirtschaft sieht jetzt das ganze Projekt in Gefahr und läuft gegen Niedersachsens Pläne Sturm: „Wir haben 15 Jahre für die Fahrrinnenanpassung gekämpft, das können wir uns doch nicht durch eine Naturschutz­novelle, die wie ein U-Boot daherkommt, zunichte machen“, sagt der Hafenunternehmer und Vizepräses der Handelskammer, Johann Killinger. Es stelle sich die Frage, ob die Schutzziele zwingend die Ausweisung eines Naturschutzgebiets erfordern oder ob sie auch mit geringeren Eingriffen zu erreichen wären, sagte er. Ihre Bedenken hat die Handelskammer auch den niedersächsischen Behörden mitgeteilt.

Behörde: Elbvertiefung nicht in Gefahr

Ähnlich äußert sich der deutsche Zentralverband der Seehafenbetriebe (ZDS). „Durch die Regelung wären Ausbaumaßnahmen, wie zum Beispiel im Rahmen der noch laufenden Verfahren der Fahrrinnenanpassungen der Elbe, unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts erheblich gefährdet“, schrieb der ZDS nach Hannover. Der Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH) Gunther Bonz sagte: „Klar ist, dass die Belange der Schifffahrt und das Verfahren zur Fahrrinnenanpassung nicht durch die Verordnung beeinträchtigt werden dürfen.“

Hamburgs Wirtschaftsbehörde sieht die Elbvertiefung nicht in Gefahr: „Die Fahrrinnenanpassung kann rückwirkend nicht mehr von einer späteren Naturschutzgebiet-Verordnung erfasst werden“, sagte eine Sprecherin. „Fest steht aber, dass Elbe und Weser als die wichtigsten seewärtigen Zufahrten zu den deutschen Häfen nicht in einen Verbotskatalog einer Schutzgebietsverordnung einbezogen werden dürfen.“ Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) sei mit seinem Amtskollegen Olaf Lies (SPD) darüber im Gespräch.

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