Karlsruhe/Hamburg. Lange Haftstrafen für einen Apotheker und einen Ex-Manager wegen Abrechnungsbetrugs. Der angeklagte Auffermann soll in Dubai sein.
Im Fall des angeklagten und flüchtigen Hamburger Radiologen Prof. Wolfgang Auffermann hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen den Apotheker Thomas S. (68) und den Ex-Manager Michael H. (60) bestätigt (Aktenzeichen BGH 5 StR 46/17). S. und H. waren vom Hamburger Landgericht wegen Abrechnungsbetrugs zu fünf sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Sie haben laut Urteil gemeinsam mit Auffermann Kontrastmittel zum Röntgen in erheblichen Mengen eingekauft, von Rabatten profitiert, ein System von Kickback-Zahlungen erfunden und so die Krankenkassen um einen zweistelligen Millionenbetrag geprellt. Gegen Auffermann, der der Taten nicht überführt ist, liegt eine Anklage vor.
Prof. Auffermann soll sich in Dubai aufhalten
Zum Prozess ist er bislang nicht in Hamburg erschienen, er soll sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Dubai aufhalten. Von dort stammen seine letzten Lebenszeichen und Videos, in denen er Rückenleiden erklärt. In Deutschland darf er nicht mehr praktizieren, er hatte außerdem Privatinsolvenz angemeldet.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsbitte der früheren Auffermann-Geschäftspartner verworfen. Im Hamburger Prozess vor dem Landgericht seien „keine Rechtsfehler“ erkennbar. Es gebe nur eine „ unwesentliche Änderung der rechtlichen Bewertung in einem Teilbereich“, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag mit. Die Verurteilungen sind rechtskräftig. Ausgelöst wurden die langwierigen Ermittlungen und der Prozess durch die Insolvenz der Hanserad-Radiologie im Dezember 2012.