Meyer widerspricht Bericht, wonach sich Polizisten über die Vorgaben von Einsatzführer Dudde hinweggesetzt haben sollen.

Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hat einem Medienbericht widersprochen, wonach sich einzelne Polizisten während des G20-Gipfels über Reizgas-Vorgaben hinweggesetzt hätten. Der Reizgaseinsatz durch auswärtige Einheiten sei rechtlich abgedeckt gewesen, heißt es in einer Mitteilung der Polizei vom Donnerstag. Laut „Spiegel Online“ hatten Polizeieinheiten während des Gipfels in Hamburg in 67 Fällen Reizgas verschossen – und sich damit über eine Vorgabe von Einsatzführer Hartmut Dudde hinweggesetzt. Das gehe aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider hervor, hatte der "Spiegel" berichtet.

Der Einsatz von Reizstoffen mittels Abschussvorrichtungen sei grundsätzlich nach den Vorschriften der Zwangsanwendung auch in Hamburg zulässig, werde allerdings durch die Hamburger Polizei nicht angewandt, heißt es in der Stellungnahme der Polizei. Darüber hinaus schließe eine "grundsätzliche Anordnungslage" des Polizeiführers nicht aus, dass situationsbedingt vor Ort der Einsatz von Reizstoffen in dieser Form entschieden und angeordnet werde.

"Reizgas als einzig mögliches Zwangsmittel"

Die auswärtigen Einsatzkräfte, die am 7. Juli im Schanzenviertel Reizgas einsetzten, hätten keinesfalls eine Anordnungslage des Polizeiführers Hartmut Dudde umgangen. Der Einsatz von Reizgas sei wegen der Angriffe gegen Polizeibeamte vor Ort das "einzig mögliche Zwangsmittel" gewesen. "Die Polizeikräfte sahen sich im Schanzenviertel teils bedrohlicher Gewalt von Personengruppen ausgesetzt. Dies stellte aus allen uns bis heute vorliegenden Informationen eine massive Gefahrensituation für die eingesetzten Beamten dar und erforderte sofortiges Handeln", so Meyer. "Aus dieser Situation heraus haben die auswärtigen Polizeikräfte entsprechend gehandelt und Reizgas eingesetzt."