Hamburg. Zwei Demonstranten werfen den Beamten vor, an der Straße Rondenbarg getreten und geschlagen worden zu sein.

Nach einem umstrittenen Polizeieinsatz am Rondenbarg im Rahmen des G20-Gipfels am 7. Juli haben zwei Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Sie werfen den Beamten die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt vor.

Der Vorfall hatte sich in den frühen Morgenstunden in einem Gewerbegebiet in Bahrenfeld ereignet. Die Polizei war nach eigenen Angaben gegen eine Gruppe Vermummter vorgerückt, nachdem die Beamten massiv mit Steinen und Flaschen beworfen worden waren. Mehr als 59 Demonstranten wurden bei dem Einsatz festgenommen.

Anwalt: "Unverhältnismäßig und daher rechtswidrig"

Zuletzt wurde über ein Polizeivideo diskutiert, das den Einsatz dokumentiert. Laut „Süddeutscher Zeitung“ sollen auf einem Polizeivideo keine Steinwürfe zu sehen sein. Die Polizei betont, dass es sich nur um einen Ausschnitt handelt. Das Abendblatt hatte die Möglichkeit, das Video der Polizei in ganzer Länge anzuschauen. Diese Bilder lassen eine andere Interpretation der Geschehnisse zu.

Nach eigener Darstellung waren die 21-jährige Klägerin und der 19-jährige Kläger im hinteren Teil des Protestzuges unterwegs, als Polizeibeamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) plötzlich und "aus noch nicht aufgeklärtem Grund" die Versammlung gestürmt hätten. Beide berichten, von Beamten getreten und geschlagen worden zu sein. Sie seien anschließend in einem Krankenhaus behandelt worden. "Wir gehen nach unseren bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass der Polizeieinsatz in dieser Form völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war", sagte ihr Anwalt Sven Adam.