Hamburg. Verstärkte Nachfrage auch in Schleswig-Holstein. Damit soll der Schmerz schwer kranker Menschen besser gelindert werden.
Seit 10. März dieses Jahres können Mediziner Cannabis auf Rezept verschreiben - und bei den Krankenkassen sind seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes hunderte Anträge eingegangen. Wie die AOK Rheinland/Hamburg mitteilte, seien insgesamt 259 Anträge gestellt worden, davon 76 in Hamburg, von denen wiederum 58 genehmigt worden seien. Zehn der 58 Genehmigungen gingen an Krebspatienten.
Bei der Barmer seien in Hamburg zwar nur 34 Anträge gestellt worden gegenüber 1400 bundesweit, davon aber wurden alle bis auf drei genehmigt. „Man sieht an der geringen Ablehnungsquote in Hamburg, dass es dort nur verordnet wird, wenn es auch passt“, sagte ein Sprecher der Krankenkasse. Ansonsten liege die Ablehnungsquote bei etwa siebzig Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse „sind bis zum 7. Juli 863 Anträge auf Kostenerstattung von Medizinalcannabis eingegangen“, sagte ein Sprecher. Gesonderte Zahlen für Hamburg konnte er nicht nennen.
Deutlich weniger Fälle vor Änderung
Auch Patienten in Schleswig-Holstein fragen verstärkt nach Cannabis als Medizin. „Wir gehen davon aus, dass derzeit rund 100 Menschen im Land mit Cannabis-Produkten behandelt werden“, sagte der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski. Vor der Gesetzesänderung habe es nur vereinzelte Fälle im Norden gegeben.
Eine ähnliche Entwicklung hat in den vergangenen Monaten die Barmer Ersatzkasse beobachtet. „Nach der Gesetzesänderung hat es einen deutlichen Schub an Anträgen gegeben“, sagte Barmer-Sprecher Wolfgang Klink. Bis Ende Juni gab es bei der Krankenkasse 51 entsprechende Anträge, von denen 40 genehmigt wurden. Konkrete Vergleichszahlen konnte der Sprecher zwar nicht nennen. Es habe vor der Änderung jedoch deutlich weniger Fälle gegeben.
Das neue Gesetz soll es schwerkranken Patienten ermöglichen, im Einzelfall Cannabis zu erhalten, etwa wenn sie an Multipler Sklerose oder Spastiken leiden. Jedoch nur, wenn kein anderes zugelassenes Medikament ihnen zuvor helfen konnte.