Hamburg. Im Innenausschuss beginnt am Mittwoch die politische Aufarbeitung der Messerattacke. Ein Video zeigt Ahmad A. vor der Bluttat.

Nach der Messerattacke in Barmbek, bei der ein Mann getötet und mehrere Menschen verletzt worden sind, kommt an diesem Mittwoch der Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zu einer Sondersitzung zusammen. Im Kaisersaal des Rathauses werden zur „Darstellung des aktuellen Sachstands“ zu dem Angriff Innensenator Andy Grote (SPD), Polizeipräsident Ralf Martin Meyer sowie der Chef des Hamburger Verfassungsschutzes, Torsten Voß, erwartet.

Die Tat hat in Hamburg Fassungslosigkeit ausgelöst. Am Freitag vorvergangener Woche hatte der 26 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Ahmad A. in einem Edeka-Laden an der Fuhlsbüttler Straße mit einem Küchenmesser unvermittelt auf Menschen eingestochen. Dabei verletzte er den 50-jährigen Mathias P., der gerade in dem Supermarkt einkaufte, tödlich. Sieben weitere Menschen erlitten zum Teil schwerste Verletzungen. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, wie es zu der Bluttat kommen konnte.

Zur Grenzfahndung ausgeschrieben

Der mutmaßliche Täter war den Behörden als Islamist bekannt, jedoch nicht als unmittelbar gefährlich eingestuft worden, wie Innensenator Grote bereits einräumen musste. Nach Informationen des „Spiegels“ sprach der Hamburger Verfassungsschutz im September 2016 mit einem Hinweisgeber aus dem Umfeld des Tatverdächtigen. Danach ließ die Behörde bei der Bundespolizei demnach den Palästinenser zur Grenzfahndung ausschreiben. Außerdem berichtete das Magazin von Hinweisen aus einem Flüchtlingscafé, wo der Mann gedroht haben soll, dass der Terror „auch hierherkommen“ werde. Diese Angaben wollte der Verfassungsschutz bislang nicht kommentieren.

Die Bundesanwaltschaft hatte keine Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft von Ahmad A. in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) oder in einer anderen Gruppierung. Er soll aber eine kleine IS-Fahne besessen haben, die bei der Durchsuchung seiner Unterkunft in Langenhorn gefunden worden ist. In einer Vernehmung soll A. gesagt haben, er habe als „Märtyrer“ sterben wollen. Laut den Ermittlern gibt es Hinweise, dass er psychisch labil ist.

Videointerview zeigt Ahmad A. vor der Bluttat

Vor gut eineinhalb Jahren zeigte sich Ahmad A. noch zugänglich, wie nun ein bis dahin unveröffentlichtes Videointerview mit dem mutmaßlichen Täter nahelegt. In dem Gespräch aus dem Januar 2016 zwischen A. und einem Flüchtlingshelfer, das „Spiegel TV“ in Auszügen verbreitet hat, berichtet der Palästinenser von seinen Sorgen und Erwartungen. Eine Radikalisierung ist da noch nicht erkennbar. Er spricht über die gescheiterten Versuche, in Europa Asyl zu bekommen, und verurteilt die Anschläge von Paris und die Silvesternacht von Köln. Er sei nicht gläubig, sagt A. in dem Gespräch. „Ich bin als Moslem geboren, aber bin selbst nicht religiös. Ich glaube an Werte, an gute Werte.“ Er hoffe auf Frieden und „hasse niemanden“, fügt er hinzu. Drei Monate nach dem Interview meldete sich dann ein Bekannter von A. bei der Polizei und berichtete über Veränderungen seines Freundes.

Von der Sondersitzung des Innenausschusses wird nun weitere Aufklärung des Falls durch die Sicherheits­behörden erwartet. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) fordert eine sorgfältige Aufarbeitung ohne Schuldzuweisungen. Es sei bedrückend, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Frist versäumte, in der Ahmad A. hätte nach Norwegen zurückgeschickt werden können, hatte Scholz im Interview mit dem Abendblatt gesagt. „Ich bestehe aber darauf, dass nicht der eine mit dem Finger auf den anderen zeigt.“

Innenausschuss

Die CDU in der Bürgerschaft hatte die Sondersitzung beantragt. Innen­experte Dennis Gladiator fordert eine schnelle und vollständige Aufklärung der Tathintergründe. Wenn es Hinweise auf eine psychische Instabilität und eine Radikalisierung bei Ahmad A. gegeben habe, stelle sich die Frage, warum nicht alle entsprechenden Maßnahmen, wie die Fallkonferenz unter Beteiligung entsprechender Experten, ausgeschöpft wurden, so Gladiator. „Welche Maßnahmen wie Abschiebehaft oder Präventivgewahrsam waren darüber hinaus noch möglich?“ Auch sei zu untersuchen, warum zwischen dem Hinweis auf die Radikalisierung von A. und seinem Verhör sieben Monate lagen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding hatte ebenfalls die Frage aufgeworfen, warum der mutmaßliche Täter noch nicht abgeschoben war und sich „frei in unserer Stadt bewegen konnte“. (mit dpa)