Hamburg. Der Plan soll die deutlich zu hohe Belastung mit giftigen Stickoxiden senken. Diesen will der Hamburger Senat bis Fristende vorlegen.
Der rot-grüne Senat kann den umstrittenen neuen Luftreinhalteplan nicht wie geplant am Dienstag beschließen. Grund: Die Einwendungen und Stellungnahmen, die Bürger und Verbände bis vergangenen Freitag einreichen konnten, waren laut Umweltbehörde in der Kürze der Zeit nicht zu prüfen und einzuarbeiten. Insgesamt sind laut Umweltbehörde mehr als 150 Einwendungen eingegangen.
Nun soll der Senat am Dienstag Umweltstaatsrat Michael Pollmann ermächtigen, in Abstimmung mit Senatskanzlei, Innen- und Wirtschaftsbehörde den Plan im Laufe der Woche nach der Überarbeitung „im Verfügungswege zu beschließen“. Grund für das nicht alltägliche Verfahren ist der große Zeitdruck.
Bei Nichteinhaltung der Frist droht Zwangsgeld
Legt der Senat den Plan nicht bis zum Freitag vor, droht ihm ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Dieses hatte der Umweltverband BUND vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht durchgesetzt, weil der rot-grüne Senat sich aus seiner Sicht bisher zu viel Zeit mit dem Plan gelassen hatte.
Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hatte den Entwurf des Luftreinhalteplans Anfang Mai vorgelegt. Er sieht auch Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge an Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße vor. Diese und andere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Belastung mit den giftigen Stickoxiden (NOx) sinkt.
Die EU-Grenzwerte für NOx werden seit Einführung 2010 durchgehend überschritten. Hauptquellen der giftigen Stickoxide, die zu Bronchitis, Asthma, Entzündungen oder Lungenkrebs führen können, sind Kfz-Verkehr und Schiffsabgase. BUND und Naturschutzbund Nabu hatten den Plan als nicht ausreichend kritisiert. Hauptkritik: Die Grenzwerte würden erst 2025 eingehalten und die höhere Belastung durch Diesel der Kategorien Euro 4 und 5 werde nicht berücksichtigt.