Hamburg. Es kommen weniger Menschen nach Hamburg, zudem sei der Großteil der in Hamburg vorliegenden Asylanträge abgearbeitet.

Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen gehen auch beim Hamburger Verwaltungsgericht inzwischen weniger Klagen von abgelehnten Asylbewerbern ein. Im ersten Quartal seien 2773 Verfahren registriert worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Im April und Mai seien die Eingangzahlen deutlich zurückgegangen. Für April wurden 554 Fälle gezählt, die Zahl für Mai liegt noch nicht vor.

Im gesamten Vorjahr mussten sich die Hamburger Verwaltungsrichter mit rund 4500 Klagen von Asylbewerbern befassen. Das machte gut die Hälfte aller 8800 Verfahren am Gericht aus.

Gericht geht davon aus, dass Klagezahl sinken wird

Gerichtssprecherin Anne Groß geht davon aus, dass die Hamburger Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge inzwischen den Berg an Asylanträgen abgearbeitet hat und darum auch die Zahl der Klagen weiter sinken wird. Ein im ersten Quartal 2017 erledigtes Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht dauerte im Schnitt 8,8 Monate, eine Eilsache nur 2,1 Monate.

Wie viele der Klagen Erfolg hatten, konnte Groß nicht sagen. Sie verwies jedoch auf eine Publikation des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2015. Daraus ergebe sich, dass das Gericht in rund 9,2 Prozent der Fälle dem Anliegen zumindest teilweise stattgab.

Eine eigene Kammer des Gerichts nur für Dublin-Verfahren

Die insgesamt 19 Kammern des Gerichts haben sich inzwischen weiter spezialisiert. Eine beschäftige sich ausschließlich mit sogenannten Dublin-Verfahren im Zusammenhang mit Ungarn, sagte Groß. Hintergrund ist das Dublin-Abkommen, nach dem Asylbewerber ihren Antrag in dem EU-Land stellen müssen, das sie zuerst betreten. Viele Flüchtlinge sind über Ungarn nach Deutschland gekommen. Ob sie aber deswegen nach Ungarn zurückgeschickt werden können, muss in vielen Fällen das Verwaltungsgericht entscheiden.